Terminservicestelle für Mitglieder (TSS)
Arzt-zu-Arzt-Vermittlung dringender Behandlungstermine
Für Praxen, die selbständig Termine bei Kolleginnen und Kollegen buchen möchten, steht im eTerminservice ein Link bereit, der sie direkt in die Buchungssoftware der 116117 führt. Dort können Praxen die Terminbuchung für ihre Patientinnen und Patienten selbständig vornehmen.
Leicht erklärt: PDF-Anleitungen zum 116117 Terminservice
Informationen für Praxen zur Buchung von Arztterminen bei Kollegen
Alle Informationen auf einen Blick
Die Meldung freier Termine gilt für alle Vertragsärzte mit direktem Patientenkontakt. Wir empfehlen ein bis zwei Termine pro Woche zur Verfügung zu stellen.
Der Vermittlungsauftrag bezieht sich auf gesetzlich krankenversicherte Bürgerinnen und Bürger, die eine dringliche Überweisung mit einer entsprechenden Kennzeichnung haben. Diese Kennzeichnung erfolgt in Form eines zwölfstelligen Vermittlungscodes und obliegt allein dem überweisenden Arzt.
Für Augenärzte, Gynäkologen, Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte ist keine Überweisung notwendig. Eine Terminvermittlung erfolgt aber ebenfalls über die Servicestelle.
Melden Sie uns Ihre freien Sprechstundenzeiten
Gelingt eine Terminvermittlung in der vorgeschriebenen Frist in der ambulanten Versorgung nicht, besteht ein Anspruch auf einen Termin im Krankenhaus, wenn das Krankenhaus Termine gemeldet hat. Die Bereinigung erfolgt zu Lasten der Niedergelassenen Vertragsärzte.
Ein Abwandern von Leistungen und Honoraren möchten wir aber gemeinsam mit Ihnen verhindern. Dies kann nur gelingen, wenn unsere Terminservicestelle mit Ihrer Unterstützung genügend Termine vermitteln kann. Deshalb ist es erforderlich, uns für die Terminvermittlung freie Terminkontingente zu melden.
Wichtig: Wir empfehlen ein bis zwei Termine je Vertragsarzt (Beschäftigungsumfang 1,0 - sonst anteilig geringer) in der Woche zur Verfügung zu stellen. Sie können Termine ganz einfach online über das Mitgliederportal ("Kachel" Terminservicestelle) einstellen. Sofern Termine vor individuell definierbarer Fälligkeit nicht belegt wurden, können sie für eigene Patienten genutzt werden. Anleitungen zur Nutzung des elektronischen Terminservices (eTS) finden Sie im Mitgliederportal innerhalb der Rubrik „Downloads“. Darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen der TSS telefonisch unter 0231 9432 9445 und auch per E-Mail unter tss@kvwl.de zur Verfügung.
Die Terminservicestelle (TSS) der KVWL ist seit dem 01.04.2017 gesetzlich verpflichtet, psychotherapeutische Termine an Patienten zu vermitteln.
Die Vermittlungspflicht bezieht sich auf die Psychotherapeutische Sprechstunde, eine sich gegebenenfalls anschließenden Akutbehandlung oder zeitnah erforderliche probatorische Sitzung. Dabei ist die Vermittlung der Sprechstunde über die Terminservicestelle für den Patienten an keinerlei Voraussetzungen gebunden. Ein Überweisungsvorbehalt gilt zum Beispiel nicht. Die Vermittlungsfrist beträgt eine Kalenderwoche, die gesamte Wartezeit auf den Termin bei der Psychotherapeutischen Sprechstunde sowie zeitnah erforderlichen Probatorik bis zu vier Wochen, bei der Akutbehandlung zwei Wochen.
Wir werden nur die Termine vermitteln, die Sie uns ausdrücklich zur Vermittlung melden. Im Mitgliederportal unter der Kachel „Terminservicestelle“ können Sie Termine ganz einfach selbst zur Verfügung stellen und verwalten. Dort haben Sie auch die Möglichkeit kurzfristige Termine einzustellen. Anleitungen zur Nutzung des elektronischen Terminservices (eTS) finden Sie im Mitgliederportal innerhalb der Rubrik „Downloads“. Darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen der TSS telefonisch unter 0231 9432 9445 und auch per E-Mail unter tss@kvwl.de zur Verfügung.
Sobald ein Termin vergeben wurde, informiert Sie darüber die Terminservicestelle auf Wunsch per Fax oder Mail.