• Darmkrebsmonat März Slider-Website
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    Veränderung beim Darmkrebs-Screening-Programm

    Anfang des Jahres hat der G-BA eine Vereinheitlichung des Darmkrebs-Screening-Programms beschlossen: Diese betrifft die Intervallvorgaben für die immunologischen Tests (iFOBT) sowie die Koloskopie bei Frauen. Alle Details dazu finden Sie auf unserer Themenseite.

  • HPV-Impfung: Mehr Aufklärung nötig!

    Infektionen mit Humanen Papillomviren (HPV) sind der Hauptauslöser für Gebärmutterhalskrebs und einer der Hauptauslöser für Krebs im Mund-Rachen-Raum. Eine HPV-Impfung kann das Erkrankungsrisiko deutlich senken. Doch noch immer kennen und nutzen zu wenig Menschen dieses Impfangebot. Deshalb der Appell von KVWL und KBV: Informieren Sie Ihre Patienten!

  • ePA Slider
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    #ePAfüralle: Das ist jetzt wichtig

    Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle schrittweise eingeführt. In Westfalen-Lippe haben sich zahlreiche Haus- und Facharztpraxen bereiterklärt, die ePA gemeinsam mit ihren Patienten umzusetzen. Der Pilotphase im Praxisbetrieb folgt der bundesweite Roll-out. Wir halten alle Neuerungen und Informationen zur „ePA für alle“ auf unserer Themenseite für Sie bereit.

  • ePaper KVWL kompakt
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    Die aktuelle ePaper-Ausgabe von KVWL kompakt ist online!

    Die ersten Wochen des neuen Jahres waren aus bundes-  und gesundheitspolitischer Sicht turbulent. Dr. Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der KVWL, sieht in den aktuellen Umbrüchen und Veränderungen vor allem die Chance die Gesundheitspolitik aktiv mitzugestalten. Dieses und weitere interessante Themen lesen Sie in der aktuellen Ausgabe.

  • Wundversorgung
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    Wundbehandlung

    Die Übergangsfrist zur Verordnung der sonstigen Produkte zur Wundversorgung wurde rückwirkend zum 02. Dezember 2024 verlängert. Somit sind die wirkstofffreisetzenden Wundauflagen und nicht formstabilen Zubereitungen bis zum 02.Dezember 2025 wieder verordnungs- und erstattungsfähig.

  • Ärzte besprechen eine Fallakte
    © yellowj | Adobe Stock

    Weiterbildung wird höher gefördert

    Der monatliche Förderbetrag für einen Arzt in Weiterbildung wurde zum 1. Januar 2025 erhöht. Er liegt jetzt bei 5.800 Euro für eine Vollzeitstelle.

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