Aktuelles
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Hautkrebs-Screening unter 35 Jahren: Erste Verträge angepasst
Erste Selektivverträge wurden bereits mit Wirkung zum 1. Oktober mit einigen Krankenkassen auf die erforderliche Rechtsgrundlage des § 140a SGB V umgestellt. Alle Infos sowie die ab sofort gültigen Vertragsunterlagen und die Übersicht der mit Stand 1. Oktober 2024 bestehenden Verträge haben wir online für Sie bereitgestellt.
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Beschimpfungen, Bedrohungen und körperliche Gewalt nehmen zu
In deutschen Praxen nimmt die Gewalt zu. Fast jeder zweite Arzt, Psychotherapeut und Medizinische Fachangestellte wurde in den vergangenen fünf Jahren mindestens einmal von einem Patienten körperlich angegriffen oder bedroht. 80 Prozent erfuhren im vorigen Jahr verbale Gewalt. Das sind Ergebnisse einer Online-Umfrage, die die KBV veröffentlicht hat.
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Jahresbericht Versorgungsqualität 2023
Weg von der klassischen Chronistenpflicht, hin zu einer interessanten Lektüre – so präsentiert sich der aktuelle Jahresbericht Versorgungsqualität. Viele Beispiele aus dem Praxisalltag hauchen trockenen Zahlen Leben ein und machen Versorgungsqualität transparent.
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Update für Kommunikationsdienst KIM installieren
Praxen sollten jetzt das von den Anbietern bereitgestellte Update für den Kommunikationsdienst KIM 1.5 einspielen. Die Zulassungen der gematik für die bisherige Version 1.0 laufen je nach Anbieter spätestens Ende September aus. Aufgrund des Ablaufs der Zulassungen ist die Umstellung notwendig.
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Patiententeilnahmeerklärungen ab sofort via KIM übersenden
Ab sofort können Sie Patiententeilnahmeerklärungen (PTE) zu sämtlichen Selektivverträgen (z. B. Palliativmedizinische Versorgung, CheckUp+, VorsorgePlus, Intravitreale operative Medikamentenapplikation), bei denen die KVWL Empfänger der PTE ist, via KIM übermitteln.
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Hygienezuschlag für ambulante Eingriffe
Rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres erhalten ambulante Operateure einen Hygienezuschlag für erbrachte Eingriffe. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband geeinigt. Der Zuschlag variiert je nach Eingriff und soll die Hygienekosten abdecken.
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