Weiterbildung/Zusatzweiterbildungen

Der nächste Schritt nach dem erfolgreichen Medizinstudium

Ein erfahrener Arzt im Gespräch mit einer jungen Kollegin
© fizkes | Adobe Stock

KVen und Krankenkassen unterstützen ambulante Weiterbildung 

In den kommenden Jahren werden viele Ärzte aus Altersgründen aus der ambulanten Versorgung ausscheiden.

Um die hausärztliche und wohnortnahe fachärztliche Versorgung auch künftig bedarfsgerecht zu sichern, unterstützen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Krankenkassen die ambulante Weiterbildung finanziell und strukturell.

Themen rund um die Weiterbildung

Weiterbildung zum Facharzt

Nach dem erfolgreichen Medizinstudium schließt sich die Weiterbildung zum Facharzt an. Auf der Grundlage der Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern können die dazu notwendigen Kompetenzen im Krankenhaus und in weiterbildungsbefugten Arztpraxen erworben werden. Die ambulante Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin und vielen grundversorgenden Fächern wird finanziell durch die Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen gefördert. Die Beschäftigung von Assistenten in Weiterbildung in Vertragsarztpraxen ist attraktiv: Der Förderbetrag liegt bei 5.400 Euro pro Monat für eine Vollzeitstelle und kann für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger oder in Regionen mit einer geringen Arztdichte noch erhöht werden.

Es können alle Weiterbildungsabschnitte gefördert werden, die innerhalb der Mindestweiterbildungszeit bis zur Facharztprüfung von der Ärztekammer anerkannt werden. Im Fach Allgemeinmedizin sind bis zu 48 Monate möglich.

Weitere Informationen hält das Team Nachwuchsförderung der KVWL für Sie bereit.

Weiterführende Infos rund um die Weiterbildung

Bitte beachten Sie die zusätzlichen Fördermöglichkeiten bei einem Quereinstieg in die Allgemeinmedizin (Förderung gemäß dem Konsenspapier zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung). Weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite Quereinstieg.

Weiterbildung zum Facharzt einer grundversorgenden Fachgruppe

Auch die Förderung von ambulanten Weiterbildungen in anderen Facharztgebieten als der Allgemeinmedizin ist möglich – so sieht es die entsprechende Richtlinie der KVWL ausdrücklich vor. Im Bereich Westfalen-Lippe werden ausschließlich ambulante Weiterbildungsabschnitte zum Erwerb folgender Facharztbezeichnungen gefördert:

Bitte beachten Sie die zur Verfügung stehenden Förderstellen.

Arztgruppe 

Förderfähige Facharztweiterbildung

Augenheilkunde

FA Augenheilkunde

Gebiet Chirurgie

  • Allgemeinchirurgie
  • Gefäßchirurgie
  • Kinder- und Jugendchirurgie
  • Orthopädie und Unfallchirurgie
  • Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
  • Viszeralchirurgie

 

  • FA Allgemeinchirurgie
  • FA Gefäßchirurgie
  • FA Kinder- und Jugendchirurgie
  • FA Orthopädie und Unfallchirurgie
  • FA Plastische, Rekonstruktive und Asthetische Chirurgie
  • FA Viszeralchirurgie

Frauenheilkunde und Geburtshilfe

FA Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde

FA Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde

Haut- und Geschlechtskrankheiten

Hinweis: Die noch verfügbaren Stellenkontingente für das Jahr 2025 werden derzeit erhoben und voraussichtlich Ende November über die amtlichen Bekanntmachungen bekanntgegeben.

FA Haut- und Geschlechtskrankheiten

Innere Medizin und Rheumatologie

FA Innere Medizin und Rheumatologie

Kinder- und Jugendmedizin

FA Kinder- und Jugendmedizin

Kinder- und Jugendpsychiatrie u. -psychotherapie

FA Kinder- und Jugendpsychiatrie u. -psychotherapie

Gebiet Nervenheilkunde

  • Neurologie
  • Psychiatrie u. Psychotherapie
  • Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

 

  • FA Neurologie
  • FA Psychiatrie u. Psychotherapie
  • FA Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Urologie

FA Urologie

Checkliste Antragstellung

Die Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bedarf immer einer vorherigen Genehmigung durch die KVWL. Bitte reichen Sie einen entsprechenden Antrag mindestens acht Wochen vor beabsichtigter Beschäftigung ein.

Ein Antrag ist vollständig, wenn:

  • Beide Antragsformulare ausgefüllt und unterschrieben vorliegen
  • eine gültige Weiterbildungsbefugnis der ÄKWL vorliegt
  • eine beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde vorliegt

Ein Antrag wird generell nur Berücksichtigung finden, wenn dieser vollständig ist.

Arzt in Weiterbildung Praxis 
Antrag (Unterschriften beachten) Antrag (Unterschriften aller Weiterbilder beachten)
beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde aktuelle fachärztliche Weiterbildungsbefugnis