Weiterbildung/Zusatzweiterbildungen
Der nächste Schritt nach dem erfolgreichen Medizinstudium
KVen und Krankenkassen unterstützen ambulante Weiterbildung

In den kommenden Jahren werden viele Ärztinnen und Ärzte aus Altersgründen aus der ambulanten Versorgung ausscheiden.
Um die hausärztliche und wohnortnahe fachärztliche Versorgung auch künftig bedarfsgerecht zu sichern, unterstützen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Krankenkassen die ambulante Weiterbildung finanziell und strukturell.
Themen rund um die Weiterbildung
KBV, GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft – unter Beteiligung der Bundesärztekammer und in einvernehmlicher Abstimmung mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung – haben bundesweite Standards für die Förderung in der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung geregelt. Dazu zählen die Höhe der finanziellen Förderung, die Auswahl der förderfähigen fachärztlichen Weiterbildungen sowie die Rahmenvorgaben für eine strukturelle Förderung durch Koordinierungsstellen und Kompetenzzentren.
- Der monatliche Gehaltszuschuss für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung beträgt im vertragsärztlichen Bereich je Vollzeitstelle aktuell 5.400 Euro. Der Förderbetrag orientiert sich an der im Krankenhaus üblichen Vergütung.
- Im Bereich der allgemeinmedizinischen Weiterbildung gibt es weitere Gehaltszuschüsse, wenn die weiterbildende Praxis in einem unterversorgten Gebiet (500 Euro) oder in einem von Unterversorgung bedrohten Gebiet (250 Euro) liegt.
- Die Förderbeträge werden von den KVen und den Kostenträgern jeweils hälftig getragen. Ausgezahlt werden sie als Zuschuss zum Bruttogehalt des Weiterzubildenden an den Praxisinhaber, der den Arzt oder die Ärztin in Weiterbildung beschäftigt.
- Neben der Allgemeinmedizin (mindestens 7.500 Stellen) wird die Weiterbildung weiterer Fächer (maximal 2.000 Stellen) gefördert. Welche Fächer das sind, legen die KVen gemeinsam mit den Krankenkassen vor Ort fest. So haben sie die Möglichkeit, Ärztinnen und Ärzte in den Fachgruppen weiterzubilden, die in der Region im ambulanten Bereich besonders benötigt werden.
- In allen KV-Bereichen wird die vertragsärztliche Weiterbildung von Kinder- und Jugendärzten und -ärztinnen finanziell gefördert. Fast überall gefördert werden zudem Augenheilkunde, Gynäkologie und Geburtshilfe, Haut- und Geschlechtskrankheiten, HNO-Heilkunde, Neurologie sowie Psychiatrie und Psychotherapie.
- In einigen KV-Bezirken werden ebenfalls Fächer wie Chirurgie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychologie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Urologie, Neurologie sowie Psychiatrie und Psychotherapie gefördert.
Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie der Website der KBV.
Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin
Nach dem erfolgreichen Medizinstudium schließt sich die Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt an. Auf der Grundlage der Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern können die dazu notwendigen Kompetenzen im Krankenhaus und in weiterbildungsbefugten Arztpraxen erworben werden. Die ambulante Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin und vielen grundversorgenden Fächern wird finanziell durch die Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen gefördert. Die Beschäftigung von Assistent*innen in Weiterbildung in Vertragsarztpraxen ist attraktiv: Der Förderbetrag liegt bei 5.400 Euro pro Monat für eine Vollzeitstelle und kann für Quereinsteiger*innen oder in Regionen mit einer geringen Arztdichte noch erhöht werden.
Es können alle Weiterbildungsabschnitte gefördert werden, die innerhalb der Mindestweiterbildungszeit bis zur Facharztprüfung von der Ärztekammer anerkannt werden. Im Fach Allgemeinmedizin sind bis zu 48 Monate möglich.
Weitere Informationen hält das Team Nachwuchsförderung der KVWL für Sie bereit (den Kontakt finden Sie weiter unten auf der Seite).
Der Mustervertrag gibt Anregungen für eine mögliche Vertragsgestaltung und dient damit nur als Beispiel. Er muss auf die individuellen Verhältnisse des Einzelfalles überprüft und die-sen angepasst werden. Er ersetzt keine Beratung durch einen Rechtsanwalt und/oder Steuer-berater. Eine Haftung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe oder der Ärztekam-mer Westfalen-Lippe ist ausgeschlossen.
Weiterführende Infos rund um die Weiterbildung
Zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung wird die allgemeinmedizinische Weiterbildung nach gemäß § 75a SGB V gefördert. Die Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bedarf immer einer vorherigen Genehmigung durch die KVWL. Bitte reichen Sie als Praxisinhaber einen entsprechenden Antrag rechtzeitig ein. Das bedeutet mindestens acht Wochen vor beabsichtigter Beschäftigung.
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Antrag des Praxisinhabers: Genehmigung für Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung zum Facharzt Allgemeinmedizin
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Antrag des AssistentenWeiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin
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Richtlinie zur Förderung der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin gemäß § 75a SGB V: Richtlinie der KVWLStand 28.12.2022
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Steuerliche Hinweise für Assistenten in der Facharztweiterbildung oder im Qualifizierungsjahr
Bitte beachten Sie die zusätzlichen Fördermöglichkeiten bei einem Quereinstieg in die Allgemeinmedizin (Förderung gemäß dem Konsenspapier zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung). Weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite Quereinstieg.
Weiterbildung zum Facharzt einer grundversorgenden Fachgruppe
Auch die Förderung von ambulanten Weiterbildungen in anderen Facharztgebieten als der Allgemeinmedizin ist möglich – so sieht es die entsprechende Richtlinie der KVWL ausdrücklich vor. Im Bereich Westfalen-Lippe werden ausschließlich ambulante Weiterbildungsabschnitte zum Erwerb folgender Facharztbezeichnungen gefördert:
Arztgruppe | Förderfähige Facharztweiterbildung |
Augenheilkunde | FA Augenheilkunde |
Gebiet Chirurgie
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Frauenheilkunde und Geburtshilfe | FA Frauenheilkunde und Geburtshilfe |
Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde | FA Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde |
Haut- und Geschlechtskrankheiten | FA Haut- und Geschlechtskrankheiten |
Innere Medizin und Rheumatologie | FA Innere Medizin und Rheumatologie |
Kinder- und Jugendmedizin | FA Kinder- und Jugendmedizin |
Kinder- und Jugendpsychiatrie u. -psychotherapie | FA Kinder- und Jugendpsychiatrie u. -psychotherapie |
Gebiet Nervenheilkunde
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Urologie | FA Urologie |
Für jede förderfähige Fachgruppe stehen zunächst zehn Förderstellen zur Verfügung. Mit Ausnahme der Kinderärzte, hier gibt es keine Begrenzung der Stellen. Derzeit sind in allen Fachgruppen Stellen frei, sodass weitere Anträge auf Förderung gestellt werden können.
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Antrag grundversorgende Fachgruppe Vertragsarztpraxis Zusatzweiterbildung
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Antrag grundversorgende Fachgruppe AiW Zusatzweiterbildung
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Richtlinie der KVWL zur Förderung der Weiterbildung zum Facharzt einer grundversorgenden FachgruppeStand: 28.12.2022
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Steuerliche Hinweise für Assistenten in der Facharztweiterbildung oder im Qualifizierungsjahr
Zur Sicherung der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung wird die allgemeinmedizinische und fachärztliche Weiterbildung nach gemäß § 75a SGB V gefördert.
Die Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bedarf immer einer vorherigen Genehmigung durch die KVWL. Bitte reichen Sie als Praxisinhaber einen entsprechenden Antrag rechtzeitig ein. Das bedeutet mindestens acht Wochen vor beabsichtigter Beschäftigung.
Informationen zur Beschäftigung eines Assistenten ohne Förderung finden Sie auf der Themenseite Anstellung.
Ziel eines Weiterbildungsverbundes ist es, die Weiterbildung für eine Ärztin/einen Arzt koordiniert zu gestalten und aus einer Hand zu organisieren. Um dieses Ziel zu erreichen, kooperieren in einem Weiterbildungsverbund niedergelassene Ärzte mit Krankenhäusern. Die Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe (KoStA) unterstützt die Kooperationen.
In Westfalen-Lippe gibt es flächendeckend zahlreiche Weiterbildungsverbünde. Da die Verbundweiterbildung gerade in ländlichen Gebieten dem Hausärztemangel entgegenwirken soll, ist nach abgeschlossener Weiterbildung auch eine Praxisübernahme oder der Einstieg als Partner möglich.