Weiterbildung/Zusatzweiterbildungen
Der nächste Schritt nach dem erfolgreichen Medizinstudium
KVen und Krankenkassen unterstützen ambulante Weiterbildung
In den kommenden Jahren werden viele Ärzte aus Altersgründen aus der ambulanten Versorgung ausscheiden.
Um die hausärztliche und wohnortnahe fachärztliche Versorgung auch künftig bedarfsgerecht zu sichern, unterstützen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Krankenkassen die ambulante Weiterbildung finanziell und strukturell.
Themen rund um die Weiterbildung
KBV, GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft – unter Beteiligung der Bundesärztekammer und in einvernehmlicher Abstimmung mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung – haben bundesweite Standards für die Förderung in der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung geregelt. Dazu zählen die Höhe der finanziellen Förderung, die Auswahl der förderfähigen fachärztlichen Weiterbildungen sowie die Rahmenvorgaben für eine strukturelle Förderung durch Koordinierungsstellen und Kompetenzzentren.
- Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Förderbetrag 5.800 € bei einer Vollzeittätigkeit.
- Im Bereich der allgemeinmedizinischen Weiterbildung gibt es weitere Gehaltszuschüsse, wenn die weiterbildende Praxis in einem unterversorgten Gebiet (500 Euro) oder in einem von Unterversorgung bedrohten Gebiet (250 Euro) liegt.
- Die Förderbeträge werden von den KVen und den Kostenträgern jeweils hälftig getragen. Ausgezahlt werden sie als Zuschuss zum Bruttogehalt des Weiterzubildenden an den Praxisinhaber, der den Arzt in Weiterbildung beschäftigt.
- Neben der Allgemeinmedizin (mindestens 7.500 Stellen) wird die Weiterbildung weiterer Fächer (maximal 2.000 Stellen) gefördert. Welche Fächer das sind, legen die KVen gemeinsam mit den Krankenkassen vor Ort fest. So haben sie die Möglichkeit, Ärzte in den Fachgruppen weiterzubilden, die in der Region im ambulanten Bereich besonders benötigt werden.
- In allen KV-Bereichen wird die vertragsärztliche Weiterbildung von Kinder- und Jugendärzten finanziell gefördert. Fast überall gefördert werden zudem Augenheilkunde, Gynäkologie und Geburtshilfe, Haut- und Geschlechtskrankheiten, HNO-Heilkunde, Neurologie sowie Psychiatrie und Psychotherapie.
- In einigen KV-Bezirken werden ebenfalls Fächer wie Chirurgie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychologie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Urologie, Neurologie sowie Psychiatrie und Psychotherapie gefördert.
Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie der Website der KBV.
Weiterbildung zum Facharzt
Nach dem erfolgreichen Medizinstudium schließt sich die Weiterbildung zum Facharzt an. Auf der Grundlage der Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern können die dazu notwendigen Kompetenzen im Krankenhaus und in weiterbildungsbefugten Arztpraxen erworben werden. Die ambulante Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin und vielen grundversorgenden Fächern wird finanziell durch die Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen gefördert. Die Beschäftigung von Assistenten in Weiterbildung in Vertragsarztpraxen ist attraktiv: Der Förderbetrag liegt bei 5.400 Euro pro Monat für eine Vollzeitstelle und kann für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger oder in Regionen mit einer geringen Arztdichte noch erhöht werden.
Es können alle Weiterbildungsabschnitte gefördert werden, die innerhalb der Mindestweiterbildungszeit bis zur Facharztprüfung von der Ärztekammer anerkannt werden. Im Fach Allgemeinmedizin sind bis zu 48 Monate möglich.
Weitere Informationen hält das Team Nachwuchsförderung der KVWL für Sie bereit.
Der Mustervertrag gibt Anregungen für eine mögliche Vertragsgestaltung und dient damit nur als Beispiel. Er muss auf die individuellen Verhältnisse des Einzelfalles überprüft und diesen angepasst werden. Er ersetzt keine Beratung durch einen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater. Eine Haftung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe oder der Ärztekammer Westfalen-Lippe ist ausgeschlossen.
Wie sich die Facharzt-Weiterbildung individuell und optimal gestalten lässt (Staffel 2, Folge 1 vom 21. November 2022)
Weiterführende Infos rund um die Weiterbildung
Zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung wird die allgemeinmedizinische Weiterbildung nach gemäß § 75a SGB V gefördert. Die Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bedarf immer einer vorherigen Genehmigung durch die KVWL. Bitte reichen Sie als Praxisinhaber einen entsprechenden Antrag rechtzeitig ein. Das bedeutet mindestens acht Wochen vor beabsichtigter Beschäftigung.
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Antrag Praisinhaber: Genehmigung Beschäftigung Arzt in Weiterbildung zum Facharzt Allgemeinmedizin
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Antrag des AssistentenWeiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin
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Richtlinie zur Förderung der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin gemäß § 75a SGB V: Richtlinie der KVWLStand Februar 2024
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Steuerliche Hinweise für Assistenten in der Facharztweiterbildung oder in der Qualifizierungsmaßnahme
Bitte beachten Sie die zusätzlichen Fördermöglichkeiten bei einem Quereinstieg in die Allgemeinmedizin (Förderung gemäß dem Konsenspapier zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung). Weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite Quereinstieg.
Weiterbildung zum Facharzt einer grundversorgenden Fachgruppe
Auch die Förderung von ambulanten Weiterbildungen in anderen Facharztgebieten als der Allgemeinmedizin ist möglich – so sieht es die entsprechende Richtlinie der KVWL ausdrücklich vor. Im Bereich Westfalen-Lippe werden ausschließlich ambulante Weiterbildungsabschnitte zum Erwerb folgender Facharztbezeichnungen gefördert:
Bitte beachten Sie die zur Verfügung stehenden Förderstellen.
Arztgruppe | Förderfähige Facharztweiterbildung |
Augenheilkunde | FA Augenheilkunde |
Gebiet Chirurgie
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Frauenheilkunde und Geburtshilfe | FA Frauenheilkunde und Geburtshilfe |
Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde | FA Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde |
Haut- und Geschlechtskrankheiten Hinweis: Die noch verfügbaren Stellenkontingente für das Jahr 2025 werden derzeit erhoben und voraussichtlich Ende November über die amtlichen Bekanntmachungen bekanntgegeben. | FA Haut- und Geschlechtskrankheiten |
Innere Medizin und Rheumatologie | FA Innere Medizin und Rheumatologie |
Kinder- und Jugendmedizin | FA Kinder- und Jugendmedizin |
Kinder- und Jugendpsychiatrie u. -psychotherapie | FA Kinder- und Jugendpsychiatrie u. -psychotherapie |
Gebiet Nervenheilkunde
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Urologie | FA Urologie |
Checkliste Antragstellung
Die Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bedarf immer einer vorherigen Genehmigung durch die KVWL. Bitte reichen Sie einen entsprechenden Antrag mindestens acht Wochen vor beabsichtigter Beschäftigung ein.
Ein Antrag ist vollständig, wenn:
- Beide Antragsformulare ausgefüllt und unterschrieben vorliegen
- eine gültige Weiterbildungsbefugnis der ÄKWL vorliegt
- eine beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde vorliegt
Ein Antrag wird generell nur Berücksichtigung finden, wenn dieser vollständig ist.
Arzt in Weiterbildung | Praxis |
Antrag (Unterschriften beachten) | Antrag (Unterschriften aller Weiterbilder beachten) |
beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde | aktuelle fachärztliche Weiterbildungsbefugnis |
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Antrag grundversorgende Fachgruppe Vertragsarztpraxis
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Antrag grundversorgende Fachgruppe AiW
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Richtlinie der KVWL zur Förderung der Weiterbildung zum Facharzt einer grundversorgenden FachgruppeStand: Februar 2024
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Richtlinie des Vorstandes zur Förderung der Weiterbildung grundversorgender Fachärzte, Anlage 1Stand: 30.04.2024
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Steuerliche Hinweise für Assistenten in der Facharztweiterbildung oder im Qualifizierungsjahr
Zur Sicherung der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung wird die allgemeinmedizinische und fachärztliche Weiterbildung nach gemäß § 75a SGB V gefördert.
Die Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bedarf immer einer vorherigen Genehmigung durch die KVWL. Bitte reichen Sie als Praxisinhaber einen entsprechenden Antrag rechtzeitig ein. Das bedeutet mindestens acht Wochen vor beabsichtigter Beschäftigung.
Informationen zur Beschäftigung eines Assistenten ohne Förderung finden Sie auf der Themenseite Anstellung.
Ziel eines Weiterbildungsverbundes ist es, die Weiterbildung für einen Arzt koordiniert zu gestalten und aus einer Hand zu organisieren. Um dieses Ziel zu erreichen, kooperieren in einem Weiterbildungsverbund niedergelassene Ärzte mit Krankenhäusern. Die Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe (KoStA) unterstützt die Kooperationen.
In Westfalen-Lippe gibt es flächendeckend zahlreiche Weiterbildungsverbünde. Da die Verbundweiterbildung gerade in ländlichen Gebieten dem Hausärztemangel entgegenwirken soll, ist nach abgeschlossener Weiterbildung auch eine Praxisübernahme oder der Einstieg als Partner möglich.