Niederlassungsmöglichkeiten in den vier Versorgungsebenen

Basierend auf dem aktuell gültigen Beschluss des Landesauschusses 

Unter den folgenden Arztgruppen finden Sie Informationen zu den Niederlassungsmöglichkeiten in den vier Versorgungssäulen der Bedarfsplanung je Arztgruppe und Planungsbereich. Zusätzlich sind je Arztgruppe und Planungsbereich die Einwohnerzahl, die Anzahl der Ärzte und der Versorgungsgrad abgebildet. Die Daten basieren auf dem aktuell gültigen Beschluss des Landesauschusses der Ärzte und Krankenkassen in Westfalen-Lippe.

Jede Versorgungsebene hat ihren eigenen Planungsbereichstyp:
  1. Hausärztliche Versorgung: Mittelbereich (Gemeinde, Zusammenschluss mehrerer Gemeinden, kreisfreie Stadt)
  2. Allgemeine fachärztliche Versorgung inkl. Psychotherapie: Kreis oder kreisfreie Stadt
  3. Spezialisierte fachärztliche Versorgung: Raumordnungsregion (Zusammenschluss mehrerer Kreise und/oder kreisfreier Städte)
  4. Gesonderte fachärztliche Versorgung: Westfalen-Lippe

Bewerbungsfristen

Berücksichtigungsfähig sind nur Zulassungs- oder Anstellungsanträge, die innerhalb einer Frist nach Veröffentlichung in den amtlichen Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, beginnend am 31.05.2024 bis zum 15.07.2024, vollständig und fristgerecht eingegangen sind.

Unter mehreren Bewerbern entscheidet der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung folgender Kriterien (§ 26 Abs. 4 Nr. 3 BPL-RL):

  • berufliche Eignung,
  • Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit,
  • Approbationsalter,
  • Dauer der Eintragung in die Warteliste gemäß § 103 Abs. 5 SGB V,
  • bestmögliche Versorgung der Versicherten im Hinblick auf die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes,
  • Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten (z. B. Fachgebietsschwerpunkt, Barrierefreiheit, Feststellungen nach § 35).

Bitte richten Sie Ihren Antrag an den regional zuständigen Zulassungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen (Robert-Schimrigk-Str. 4-6, 44141 Dortmund).

Ausnahme: Anträge für Fachgebiete der gesonderten fachärztlichen Versorgung richten Sie bitte immer an den Zulassungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen für den Regierungsbezirk in Arnsberg I.

Weitere Informationen zu den Zulassungsanträgen finden Sie auf unserer Themenseite

Niederlassungsmöglichkeiten

Altersverteilung in den Fachgruppen

(Quelle: Versorgungsbericht 2017)