Jobsharing
Kollegen als Partner oder Angestellte mit in die Praxis aufnehmen
In gesperrten Planungsbereichen kann ein zugelassener Arzt oder Psychotherapeut eine Kollegin oder einen Kollegen als Partner oder Angestellten in die Praxis aufnehmen, um sich die Arbeit zu teilen. Der Partner oder Angestellte wird nicht auf die Bedarfsplanung angerechnet; die Praxis darf nur noch maximal bis zum Fachgruppendurchschnitt wachsen oder wird auf den bisherigen Praxisumfang mittels einer verbindlichen Honorarobergrenze begrenzt. Daher lohnt sich ein Jobsharing in der Regel für besonders große Praxen, in denen der Senior kürzer treten möchte.
Im Rahmen eines Jobsharing unterscheidet man zwischen:
Zulassung | Anstellung |
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Der Partner erhält eine eingeschränkte Zulas- sung, die an die Zulassung des Vertragsarztes gebunden ist. | Die Anstellung ist an die Zulassung des Vertragsarztes gebunden. |
Gemeinsame Tätigkeit in Form einer Berufsausübungsgemeinschaft. | Es besteht ein Arbeitgeber - Arbeitnehmer - Verhältnis. |
Nach 5 Jahren gemeinsamer Tätigkeit ist der Junior-Partner bei einer Nachfolge des Senior-Partner-Sitzes von Gesetzes wegen privi legiert. | Der Angestellte wird bei der Nachfolge des Sitzes des JS-Arbeitgebers nicht privilegiert. |
Nach 10 Jahren erhält der Junior-Partner automatisch eine eigene Zulassung im Umfang der genehmigten Jobsharing-Zulassung (halb, dreiviertel oder ganz). | Der Angestellte hat nach 10 Jahren keinerlei Anspruch auf eine Zulassung. Die Anstellung bleibt bestehen. |
Bei einer Öffnung des Planungsbereiches vor Ablauf der 10-Jahresfrist werden für die freien Sitze Jobsharing-Zulassungen in Zulassungen umgewandelt, und zwar in der Reihenfolge der längsten Tätigkeit (geht vor Jobsharing-Anstellung und Neuzulassungen) und im Umfang der bisherigen Jobsharing-Zulassung (halb oder ganz). | Bei einer Öffnung des Planungsbereiches erfolgt eine Umwandlung in eine Anstellung mit eigenem RLV entsprechend dem Tätigkeitsumfang (nach Jobsharing-Zulassungen, vor Neuzulassungen). |
Verteilung von Zulassung, Anstellung, Jobsharing, Ermächtigung
(Stichtag: 01.07.2022)
Anträge zum Download
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Anstellung im gesperrten Planungsbereich (Jobsharing)Vertragsärztliche Versorgung
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Zulassung im gesperrten Planungsbereich (Jobsharing)Vertragsärztliche Versorgung
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Anstellung im gesperrten Planungsbereich (Jobsharing)Vertragspsychotherapeutische Versorgung
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Zulassung im gesperrten Planungsbereich (Jobsharing)Vertragspsychotherapeutische Versorgung
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