Innovationsfondsprojekte

Der Innovationsfonds

Im Zuge des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes wurde im Jahr 2015 der Innovationsfonds eingerichtet. Mit diesem Fonds sollen Projekte zu neuen Versorgungsformen gefördert werden, die über die Regelversorgung hinausgehen. Ebenso werden Versorgungsforschungsprojekte gefördert, um neue Erkenntnisse zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der GKV zu gewinnen. Übergeordnetes Ziel des Innovationsfonds ist, die Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbessern.

Welche Projekte Fördermittel erhalten, entscheidet der beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GB-A) angesiedelte Innovationsausschuss. In regelmäßigen Förderbekanntmachungen werden zu den beiden Förderbereichen "Neue Versorgungsformen" und "Versorgungsforschung" sowohl themenspezifische als auch themenoffene Antragsverfahren eröffnet und deren Kriterien festgelegt.

Von 2016 bis 2019 standen insgesamt 1,2 Milliarden Euro an Fördermitteln bereit, jeweils 300 Mio. Euro jährlich. Der Deutsche Bundestag hat am 7. November 2019 das Digitale-Versorgung-Gesetz beschlossen. Dieses beinhaltet die Fortführung des Innovationsfonds vom Jahr 2020 bis 2024 mit einer jährlichen Fördersumme von 200 Mio. Euro. Mit dem Digital-Gesetz (DigiG, 2023) wurde der Innovationsfonds - nach zwei vierjährigen Förderperioden - dauerhaft verstetigt. Das Fördervolumen des Innovationsfonds beträgt auch ab dem Jahr 2025 weiterhin jährlich 200 Mio. Euro .

Projektinitiatoren und deren Projektpartner können sich per ein- bzw. zweistufigem Antragsverfahren auf die Projektmittel bewerben, wobei eine Krankenkasse oder deren Verband zumindest Konsortialpartner sein sollte. Alle Innovationsfondsprojekte werden extern evaluiert.

Projektanträge im Bereich Versorgungsforschung

Projektanträge im Bereich Versorgungsforschung können in verschiedenen Varianten beim Projektträger gestellt werden:

  1. Einstufiges Verfahren (Vollantrag) mit langer Laufzeit: in der Regel 36 Monate, maximal 48 Monate (Forschungsprojekte zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung)
  2. Einstufiges Verfahren (Vollantrag) mit einer Laufzeit abhängig vom Inhalt des Projekts: in der Regel 18- 36 Monate, maximal 48 Monaten (Projekte zur Entwicklung oder Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien, für die in der Versorgung besonderer Bedarf besteht)
Projektanträge im Bereich neue Versorgungsformen

Projektanträge im Bereich neue Versorgungsformen können in verschiedenen Varianten beim Projektträger gestellt werden:

  1. Zweistufiges Verfahren (Ideenskizze und Vollantrag) mit langer Laufzeit: in der Regel 36 Monate, maximal 48 Monate; themenoffen und themenspezifisch
  2. Einstufiges Verfahren (Vollantrag) mit langer Laufzeit: in der Regel 36 Monate, maximal 48 Monaten; themenoffen
  3. Kurzläuferprojekt (Vollantrag) mit kurzer Laufzeit von maximal 24 Monaten; themenoffen 

Innovationsfondsprojekte - Versorgungsforschung

Die KVWL engagierte bzw. engagiert sich in folgenden Projekten als Konsortial- und Kooperationspartner:

  • ADAPT-HEAT

    Hitzesensible Medikationsanpassung

  • ACD

    Vernetzung informeller Netzwerke von Praxen und Krankenhäusern

  • ATP

    Arbeitsteilung und Performance empirischer und organisierter Netzwerke im ambulanten Sektor

  • CIRSforte

    Fortentwicklung von Fehlerberichts- und Lernsystemen

  • DEMAND

    Standardisierte Ersteinschätzung in Notaufnahmen

  • ePA4all

    ePA für alle (Projektstart 2025)

  • IndiQ

    Systematische Erfassung von Indikationsqualität in Routinedaten

  • KOMMVZ – INNO

    Medizinische Versorgungszentren in kommunaler Trägerschaft: Etablierungsbedingungen und Innovationspotenziale (Projektstart 2025)

  • Positive Health

    Entwicklung und Pilotierung eines neuen Dialogs zur Gesundheitsförderung in der Primärversorgung (Projektstart 2025)

  • PräVi

    Präferenzgerechter Einsatz von Videosprechstunden in ländlichen und städtischen Regionen

Innovationsfondsprojekte - Neue Versorgungsformen

Die KVWL engagierte bzw. engagiert sich in folgenden Projekten als Konsortial- und Kooperationspartner:

  • AdAM

    Anwendung für digital unterstütztes Arzneimitteltherapie-Management

  • ALIVE

    Altersspezifische Impfinanspruchnahme Verbessern

  • ElektRA

    Optimierung des Antibiotikaeinsatzes in der hausärztlichen Versorgung

  • eliPfad

    Personalisierter, interdisziplinärer Patientenpfad zur sektorenübergreifenden Versorgung multimorbider Patienten mit telemedizinischem Monitoring

  • eRIKA

    eRezept als Element interprofessioneller Versorgungspfade für kontinuierliche Arzneimitteltherapiesicherheit

  • PAAM

    Physician Assistants in der Allgemeinmedizin

  • RESIST

    Resistenzvermeidung durch adäquaten Antibiotikaeinsatz bei akuten Atemwegsinfektionen

  • RubiN

    Geriatrisches Care- und Case-Managementsystem

  • SALUS

    Selbsttonometrie und Datentransfer bei Glaukompatienten zur Verbesserung der Versorgungssituation

  • SLEEP WELL

    Verbesserung der Versorgungsstrukturen von OSA-Patientinnen und -Patienten durch Telemedizin

  • STROKE OWL

    Schlaganfall-Lotsen zur Verbesserung der Versorgungsqualität

Die KVWL in Innovationsfondsprojekten
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