Vierteljahreserklärung
Unsere Mitglieder, die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten, reichen quartalsweise für alle gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten, die in einem Quartal behandelt wurden, eine Abrechnung bei uns ein. Die Grundlage für die Abrechnung bildet der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM). Er ist eine Art Katalog und umfasst alle Leistungen, die Niedergelassene mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Um Ihnen die Viertelsjahreserklärung so einfach wie möglich zu machen, nutzen Sie bitte unser Formular.
Abgabe der Quartalsabrechnung 1/2025
Der späteste Termin für die Abgabe Ihrer Quartalsabrechnung 1/2025 ist am Donnerstag, 10. April 2025.
Bitte füllen Sie das folgende Formular aus und laden anschließend Ihre Erklärung zur Vierteljahresabrechnung als PDF herunter.
Das Dokument senden Sie bitte mit der Post oder anderen Dienstleistungsunternehmen unterschrieben an:
KVWL
Geschäftsbereich Abrechnung
Robert-Schimrigk-Str. 4-6
44141 Dortmund
oder per Fax an: 0231 94 32 87 041