Vierteljahreserklärung

Unsere Mitglieder, die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten, reichen quartalsweise für alle gesetzlich versicherten Patienten, die in einem Quartal behandelt wurden, eine Abrechnung bei uns ein.

Die Grundlage für die Abrechnung bildet der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM). Der EBM ist eine Art Katalog und umfasst alle Leistungen, die Niedergelassene mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Um Ihnen die Viertelsjahreserklärung so einfach wie möglich zu machen, nutzen Sie bitte unser Formular

Abgabe der Quartalsabrechnung 2/2026

Der späteste Termin für die Abgabe Ihrer Quartalsabrechnung 2/2026 ist am Freitag, 10. Juli 2026.

So reichen Sie Ihre Erklärung zur Vierteljahresabrechnung ein

Füllen Sie das folgende Formular aus und laden anschließend Ihre Erklärung zur Vierteljahresabrechnung als PDF herunter.

Das Dokument senden Sie bitte mit der Post oder anderen Dienstleistungsunternehmen unterschrieben an:

Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Geschäftsbereich Abrechnung
Robert-Schimrigk-Str. 4-6
44141 Dortmund

oder per Fax an: 0231 94 32 87 041

Formular für die Vierteljahresabrechnung

Vertretung

(auch bei Vertretung innerhalb fachgleicher/-übergreifender Kooperationsformen)

Abwesenheit - eine Vertretung in der Praxis/MVZ erfolgte nicht -

Die Praxis war geschlossen in der Zeit:

Berufsausübungsgemeinschaften
Angaben zur Unterschrift
Arzneimittel-Datenbanken/Software sowie Heilmittel-Software
Pflichtangaben

Hinweis: Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben