Praxisnetze – Richtlinie zur Anerkennung
Richtlinie zur Anerkennung/Anlagen zum Förderbescheid
Mehr als 25 Prozent der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte haben sich in Westfalen-Lippe bereits zu Praxisnetzen zusammengeschlossen.
Um diesen Praxisnetzen eine Entwicklungsperspektive sowie Orientierung zu geben, hat die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe die Richtlinie zur Anerkennung von Praxisnetzen erstellt.
Anerkennung nach § 87b Absatz 4 SGB V
Diese Richtlinie trat zum 1. Januar 2023 in Kraft und ersetzt die alte Richtlinie vom 01.01.2014.
- Richtlinie der KVWL zur Anerkennung von Praxisnetzen
- Anlage 1: Stufenkatalog
- Anlage 2: Liste von Datensätzen für den Versorgungsbericht
- Anlage 3: Antrag auf Anerkennung der Förderungswürdigkeit
- Anlage 4: Änderungsanzeige
Wichtig: Anlage 5: Mitgliederliste - einen Vordruck im Excel-Format
senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.
Infos zur Anerkennung von Praxisnetzen und anerkannten Praxisnetzen in Westfalen-Lippe