COVID-19-Schutzimpfung

Ärztin impft ein junges Mädchen in den Arm
© Dmytro Panchenko | Adobe Stock

COVID-19-Schutzimpfungen werden seit dem 8. April 2023 in der Regelversorgung angeboten. Damit gelten für sie im Wesentlichen die gleichen Regelungen wie für andere Schutzimpfungen. Vorerst unverändert bleibt das Bestellverfahren, auch stellt der Bund weiterhin den Impfstoff – aber nicht mehr das Impfzubehör – bereit. 

Dementprechend sind die COVID-19-Schutzimpfungen seit April 2023 auch in Westfalen-Lippe Bestandteil der regionalen Impfvereinbarung.

Wir bitten Sie zum aktuellen Zeitpunkt keine Vorbestellung von Covid-Impfstoffen für die Saison 2026/27 zu tätigen. Über das genauere Verfahren für die Bestellung der Covid-Impfstoffe in der kommenden Saison 2026/27 werden wir Sie gesondert informieren.

Wichtiger Hinweis zum Verfall und zur Verfügbarkeit von COVID-19-Impfstoffen

Spätestens zum 30. April 2026 erreichen alle im Zentrallager des Bundes verfügbaren und ausgelieferten Chargen von Nuvaxovid JN.1 Injektionsdispersion in einer Fertigspritze das Verfalldatum.

Sofern verfügbare Chargen dieses Impfstoffes über den 30. April 2026 hinaus noch beim pharmazeutischen Großhandel, in Apotheken, Krankenhäusern oder Arztpraxen lagern, müssen diese fachgerecht entsorgt werden.

Folgende Impfstoffe werden bis zu dem angegebenen Datum weiterhin zur Verfügung gestellt:

  • Comirnaty LP.8.1 30 (ab dem Alter von 12 Jahren)
    spätestes Verfalldatum: 28.02.2027
  • Comirnaty LP.8.1 10 (Kinder: 5 bis 11 Jahre)
    spätestes Verfalldatum: 31.08.2026
  • Comirnaty LP.8.1 3 (Kleinkinder: 6 Monate bis 4 Jahre)
    spätestes Verfalldatum: 30.09.2026

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die COVID-19-Impfung mit einer jeweils von der WHO empfohlenen Variantenanpassung. Bei einer erneuten Variantenanpassung ist die weitere Verwendung der zentral beschafften Impfstoffe in der Regel nicht mehr indiziert.

Sofern die zentral beschafften COVID-19-Impfstoffe auch in der Impfsaison 2026/2027 Anwendung finden sollten, wird das ZEPAI die Beteiligten über den etablierten Informationsweg rechtzeitig über die noch verfügbaren Bestände informieren.

Spätestens mit dem Ende der Verfügbarkeit bzw. dem Erreichen des Verfalldatums der zentral durch den Bund beschafften Impfstoffdosen erfolgt die weitere Versorgung mit variantenangepassten COVID-19-Impfstoffen über die regulären Vertriebswege des Arzneimittelmarktes, d.h. die bedarfsgerechte Bestellung von Impfstoffdosen erfolgt dann über den pharmazeutischen Großhandel und/oder pharmazeutischen Unternehmer. Der Übergang in die Regelversorgung befindet sich aktuell noch im Abstimmungsprozess. Sobald wir nähere Informationen haben, werden wir Sie informieren. Wir bitten Sie daher, aktuell noch keine Vorbestellungen vorzunehmen.

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