COVID-19-Schutzimpfung

Ärztin impft ein junges Mädchen in den Arm
© Dmytro Panchenko | Adobe Stock

COVID-19-Schutzimpfungen werden seit dem 8. April 2023 in der Regelversorgung angeboten. Damit gelten für sie im Wesentlichen die gleichen Regelungen wie für andere Schutzimpfungen. Vorerst unverändert bleibt das Bestellverfahren, auch stellt der Bund weiterhin den Impfstoff – aber nicht mehr das Impfzubehör – bereit. 

Dementprechend sind die COVID-19-Schutzimpfungen seit April 2023 auch in Westfalen-Lippe Bestandteil der regionalen Impfvereinbarung.

Ärzte können nun den an die SARS-CoV-2-Variante JN.1 angepassten COVID-19-Impfstoff Nuvaxovid® JN.1 von Novavax bestellen. Der Impfstoff kann bei Personen ab 12 Jahren angewendet werden.

Die konkrete Auswahl des COVID-19-Impfstoffs bleibt grundsätzlich gemeinsame Entscheidung von Arzt und Patient.

Die letzte Impfstoffbestellung für 2024 muss am 17. Dezember 2024 bis 12 Uhr erfolgen. Mit dieser Bestellung müssen neben den für die Kalenderwoche 52/2024 (23. bis 29. Dezember) benötigten Impfstoffen auch bereits die Impfstoffe für die Kalenderwochen 01/25 (30. Dezember bis 5. Januar) sowie 02/25 (6. bis 12. Januar) angefordert werden. Die Auslieferung erfolgt am 23. Dezember. Die erste reguläre Impfstoffbestellung ist erst wieder am 7. Januar 2025 für die Kalenderwoche 03/25 (13. bis 19. Januar) möglich.

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