Programm zur Früherkennung von Darmkrebs nach OKFE-RL

Bis zum 31.12.2019 haben Vertragsärzte mit einer Koloskopie-Genehmigung noch nach den bekannten Vorgaben der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) gemäß der Spezifikation der KBV dokumentiert.

Das Programm zur Früherkennung von Darmkrebs ist weiterentwickelt worden und am 19.04.2019 als bundesweit organisiertes Darmkrebsscreening – mit Anpassung der Gebührenordnungspositionen GOP 01737 bis 01741 EBM an die Inhalte der oKFE-RL – neu gestartet. Dokumentationspflichtig nach der oKFE-RL sind nur die genehmigungspflichtigen GOP 01738, 01741 und die GOP 13421A bei Koloskopien nach positivem iFOBT-Test.

Inhaltlich unterscheiden sich die Vorgaben der oKFE-RL nur an sehr wenigen Stellen von denen der bis 31.12.2019 maßgeblichen KFE-RL.

Die Anpassungen erfolgten im Wesentlichen aufgrund von Anregungen der Fachgesellschaften und Berufsverbände. So umfassen die neuen Vorgaben beispielsweise die Erfassung serratierter Adenome.

 

Erfassungsbogen Wer muss dokumentieren GOP
Darmkrebs Koloskopie (DKK)
  • Fachärzte mit Genehmigung für die präventive Koloskopie
  • Fachärzte mit Genehmigung für kurative Koloskopie bei positivem iFOBT-Test
01741 bzw. 13421A
Darmkrebs i-FOB-Test (DKI) Laborärzte mit Laborgenehmigung für die GOP 01738 01738

 

Dokumentationen iFOBT

Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) hat auch für die Dokumentation der quantitativen immunologischen Tests auf okkultes Blut im Stuhl (iFOBT) Spezifikationen bereitgestellt. Diese enthalten neben dem Testergebnis unter anderem auch Angaben zum verwendeten Test (Schwellenwert, Pharmazentralnummer). Die Daten werden zukünftig von den Laboren patientenbezogen erfasst und übermittelt; dafür entfallen die Quartalsberichte, die bis zum 31.12.2019 von Laboren an die KVen übermittelt wurden.
Die technischen Spezifikationen wurden vom IQTIG erstellt und bereits zum 01.07.2019 veröffentlicht.

Einen guten Überblick über die Neuerungen beim Darmkrebsscreening geben Ihnen die folgenden Praxisinformationen sowie die Themenseite der KBV.

Die Versicherteninformationen des G-BA werden Ihnen auf folgender Seite zur Verfügung gestellt: