Informationen zur Datenübermittlung
Übermittlung der Daten an die Datenannahmestelle
Der Arzt ist verpflichtet die durchgeführten Untersuchungen elektronisch zu dokumentieren und die Daten quartalsweise an die KVWL, als Datenannahmestelle (DAS), zu übermitteln. Die Verschlüsselung der dabei erzeugten Daten wird automatisch beim Export der Dateien durch die Praxisverwaltungssysteme (PVS) übernommen.
Datenübermittlungsfristen
Generell sind alle Praxen verpflichtet, die oKFE-Dokumentationen fristgerecht quartalsweise an die Datenannahmestelle zu übermitteln (s. nachfolgende Tabelle).
Quartal | Übermittlungsfrist | Jahreskorrekturfrist |
1. Quartal | 15. Mai | 15. März des Folgejahres |
2. Quartal | 15. August | 15. März des Folgejahres |
3. Quartal | 15. November | 15. März des Folgejahres |
4. Quartal | 28. Februar des Folgejahres | 15. März des Folgejahres |
Sofern es einer Praxis in Ausnahmefällen aus technischen Gründen nicht möglich ist, die oKFE-Dokumentationen fristgerecht an die Datenannahmestelle zu übermitteln, so muss die Praxis dies frühzeitig der Datenannahmestelle mitteilen. Bitte senden Sie uns hierzu die schriftliche Erklärung Ihres Softwareanbieters per E-Mail an okfe-rl@kvwl.de zu.
Verlauf der Datenübermittlung
Die KVWL, als Datenannahmestelle, prüft ein technisches Datenflussprotokoll auf formale Auffälligkeiten und klärt diese bei Bedarf mit den entsprechenden Leistungserbringern (LE) ab. Die Datenannahmestelle anonymisiert die leistungserbringeridentifizierenden Daten und pseudonymisiert diese (sofern erforderlich laut Krebsfrüherkennungsprogramm) bevor sie an die Vertrauensstelle weitergeleitet werden.
Nach der Pseudonymisierung der versichertenidentifizierenden Daten durch die Vertrauensstelle erfolgt die Weiterleitung der Daten an die Auswertungsstelle.
Die Auswertungsstelle führt die Datensätze schließlich zusammen, prüft und wertet diese spätestens alle zwei Jahre aus. Die Auswertungsstelle übermittelt die Auswertung an den G-BA, welcher die Ergebnisse zur Beurteilung der Krebsfrüherkennungsprogramme alle zwei Jahre veröffentlicht.