Informationen zur Datenübermittlung

Datenübermittlungsfristen

Generell sind alle Praxen verpflichtet, die oKFE-Dokumentationen fristgerecht quartalsweise an die Datenannahmestelle zu übermitteln (s. nachfolgende Tabelle).

Quartal Übermittlungsfrist Jahreskorrekturfrist
1. Quartal 15. Mai 15. März des Folgejahres
2. Quartal 15. August 15. März des Folgejahres
3. Quartal 15. November 15. März des Folgejahres
4. Quartal 28. Februar des Folgejahres 15. März des Folgejahres

 

Sofern es einer Praxis in Ausnahmefällen aus technischen Gründen nicht möglich ist, die oKFE-Dokumentationen fristgerecht an die Datenannahmestelle zu übermitteln, so muss die Praxis dies frühzeitig der Datenannahmestelle mitteilen. Bitte senden Sie uns hierzu die schriftliche Erklärung Ihres Softwareanbieters per E-Mail an okfe-rl@kvwl.de zu. 

Verlauf der Datenübermittlung

Die KVWL, als Datenannahmestelle, prüft ein technisches Datenflussprotokoll auf formale Auffälligkeiten und klärt diese bei Bedarf mit den entsprechenden Leistungserbringern (LE) ab. Die Datenannahmestelle anonymisiert die leistungserbringeridentifizierenden Daten und pseudonymisiert diese (sofern erforderlich laut Krebsfrüherkennungsprogramm) bevor sie an die Vertrauensstelle weitergeleitet werden.
Nach der Pseudonymisierung der versichertenidentifizierenden Daten durch die Vertrauensstelle erfolgt die Weiterleitung der Daten an die Auswertungsstelle.
Die Auswertungsstelle führt die Datensätze schließlich zusammen, prüft und wertet diese spätestens alle zwei Jahre aus. Die Auswertungsstelle übermittelt die Auswertung an den G-BA, welcher die Ergebnisse zur Beurteilung der Krebsfrüherkennungsprogramme alle zwei Jahre veröffentlicht.