Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen (QS NET)
Viertes Verfahren zur sQS: Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen

Zum 1. Januar 2020 ist das sektorenübergreifende Qualitätssicherungsverfahren „Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen (QS NET)“ nach der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) gestartet. Dieses Verfahren enthält Indikatoren zur dauerhaften Dialysetherapie sowie zur Versorgung während und nach einer Nieren- und/oder Pankreastransplantation. Ehemalige Regelungen des G-BA (u. a. QSD-RL) wurden abgelöst.
Das Verfahren stützt sich auf folgende Datenquellen:
- Fallbezogene Dokumentation durch den Arzt/die Ärztin
- Sozialdaten der Krankenkassen
- Patientenbefragung (aktuell in Planung)
Ziel des Verfahrens ist es, die Kooperation zwischen Dialyseeinrichtungen und Transplantationszentren zu fördern sowie die Rate an Komplikationen, Begleit- und Folgeerkrankungen im Rahmen von Dialyse und Organtransplantation zu verringern.
Leistungserbringer, die eine Genehmigung zur Leistung der Dialyse haben, sind zur Teilnahme am Verfahren QS NET verpflichtet. Sie müssen ihre Daten in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) erfassen und die erstellten Exportdateien fristgerecht an die Datenannahmestelle der KVWL übermitteln (gemäß DeQS-RL).
Eine Anleitung zur Übermittlung Ihrer Daten über das KVWL Mitgliederportal finden Sie im nachfolgenden Leitfaden:
Generell sind alle Praxen mit Dialysegenehmigung verpflichtet, die Dialyse-Dokumentationen fristgerecht quartalsweise an die Datenannahmestelle der KVWL zu übermitteln (s. nachfolgende Tabelle).
Quartal | Übermittlungsfrist |
1. Quartal | 15. Mai |
2. Quartal | 15. August |
3. Quartal | 15. November |
4. Quartal | 28. Februar des Folgejahres |
Alle am Verfahren beteiligten Praxen und Krankenhäuser erhalten (sofern sie ihre Dokumentationen fristgerecht an die Datenannahmestelle übermittelt haben) pro Quartal einen Bericht sowie eine jährliche zusammenfassende Rückmeldung der Bundesauswertungsstelle (IQTIG). Diese stellt die Ergebnisse der eigenen Einrichtung im Jahresverlauf und im Vergleich mit einer Vergleichsgruppe dar.
Die Berichte stellt die KVWL über das Mitgliederportal zur Verfügung.
Falls es Auffälligkeiten gibt, empfiehlt die Fachkommission auf der Grundlage der Jahresberichte gegebenenfalls Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
Sofern die Bewertung Ihrer Stellungnahme durch die Fachkommission ergeben sollte, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind (gemäß Teil 1 § 17 Abs. 3 DeQS-RL), werden Sie hierzu von uns informiert.
In diesem Fall müssen Sie der Zielvereinbarung im LAG-Portal zustimmen und die individuell geforderten Nachweise hochladen oder die Zielvereinbarung ablehnen. Den Zugang zum LAG-Portal erhalten Sie hierbei über den gleichen Weg, wie bei der Stellungnahme (vgl. Leitfäden im vorherigen Absatz).
Weiterführende Informationen zum Verfahren QS NET
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G-BA: QS NET Patientenmerkblatt zur Datenerhebungzum Verfahren 4 Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen
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G-BA: QS NET Patientenmerkblatt zur Datenerhebung – leichter SpracheMerkblatt für Patientinnen und Patienten zur Datenerhebung bei Nieren-Ersatz-Therapien und Transplantation der Bauch-Speichel-Drüse
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G-BA: QS NET: Beauftragung einer PatientenbefragungEntwicklung von Patientenbefragungen für das QS-Verfahren Nierenersatztherapie (QS NET)
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KBV: QS NET-PraxisinformationNierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen