Vermeidung nosokomialer Infektionen - postoperative Wundinfektionen (QS WI)
Zweites Verfahren zur sQS

Am 1. Januar 2017 startete das sektorenübergreifende Qualitätssicherungsverfahren QS WI (gemäß DeQS-RL). Ziel des Verfahrens ist es, postoperative Wundinfektionen zu vermeiden und das Hygiene- und Infektionsmanagement zu verbessern. Das Verfahren soll insbesondere fachgebietsübergreifend die Qualität der Maßnahmen ambulanter und stationärer Leistungserbringer messen, vergleichend darstellen und bewerten.
Das Verfahren QS WI stützt sich auf folgende Datenquellen:
- Fallbezogene Dokumentation (nur für den stationären Sektor)
- Sozialdaten der Krankenkassen (nur für den stationären Sektor)
- Ergebnisse der Einrichtungsbefragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement operierender Praxen, MVZ und Krankenhäuser
Leistungserbringer, die im ersten und zweiten Quartal des Erfassungsjahres definierte Tracer-Operationen ambulant oder belegärztlich durchgeführt haben, sind zur Teilnahme am Verfahren QS WI verpflichtet. Sie müssen einmal jährlich an der Einrichtungsbefragung teilnehmen, sofern sie zu einer der folgenden Fachgruppen gehören:
- Chirurgie/Allgemein Chirurgie
- Gefäßchirurgie
- Viszeralchirurgie
- Orthopädie/Unfallchirurgie
- Plastische Chirurgie
- Gynäkologie und Geburtshilfe
- Urologie
Allgemeine Informationen zu den Auslösekriterien der Einrichtungsbefragung (z. B. Auflistung der Tracer-Operationen) finden Sie in den Spezifikationen des IQTIGs unter:
Wenn Sie zur Teilnahme an der Einrichtungsbefragung verpflichtet sind, werden wir Sie im Laufe des vierten Quartals postalisch benachrichtigen.
Bitte folgen Sie in diesem Fall, für die Teilnahme an der Einrichtungsbefragung, den Erläuterungen im nachfolgenden Leitfaden:
Der Fragebogen muss bis zum Ende der Übermittlungsfrist (28. Februar des auf das Erfassungsjahr folgenden Jahres) über das Webportal der KBV abgeschlossen werden. Dieses kann über das Mitgliederportal der KVWL aufgerufen werden. Falls nach der Übermittlungsfrist noch Daten fehlerhaft sein sollten, bleibt Ihnen eine Frist bis zum 15.03., Ihre Korrekturen nachzureichen.
Leistungserbringer/-innen, die am Verfahren QS WI der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung teilnehmen, sind verpflichtet, ihre Patienten anhand von Merkblättern über Zweck und Inhalt dieses Qualitätssicherungsverfahrens zu informieren.
-
G-BA: Patientenmerkblatt zur DatenerhebungQualitätssicherung in Krankenhäusern Patienteninformation zur Datenerhebung Herzschrittmacher-, Hüft- oder Knieendoprothesenversorgung
-
G-BA: Ergänzende Patienteninformation für LeistungserbringerQualitätssicherung in Krankenhäusern Patienteninformation zur Datenerhebung Herzschrittmacher-, Hüft- oder Knieendoprothesenversorgung
Alle Teilnehmer der jährlichen Einrichtungsbefragung, erhalten einmal pro Jahr einen Rückmeldebericht der Bundesauswertungsstelle (IQTIG). Diesen stellen wir im Mitgliederportal der KVWL zum Download zur Verfügung.
Falls es Auffälligkeiten gibt, empfiehlt die Fachkommission auf Grundlage der Jahresberichte gegebenenfalls die Durchführung eines Stellungnahmeverfahrens bzw. im weiteren Verlauf die Durchführung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
Wenn wir Sie - im Auftrag der LAG DeQS NRW - zum Stellungnahmeverfahren auffordern, hat die Auswertung Ihrer pseudonymisierten Daten statistische Auffälligkeiten ergeben und es wird ein Stellungnahmeverfahren eingeleitet (vgl. Teil 1 § 17 Abs. 2 DeQS-RL). Die nachfolgenden Leitfäden sollen Ihnen als Hilfestellung bei der Bearbeitung der Stellungnahme dienen:
Sofern die Bewertung Ihrer Stellungnahme durch die Fachkommission ergeben sollte, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind (gemäß Teil 1 § 17 Abs. 3 DeQS-RL), werden Sie hierzu von uns informiert.
In diesem Fall müssen Sie der Zielvereinbarung im LAG-Portal zustimmen und die individuell geforderten Nachweise hochladen oder die Zielvereinbarung ablehnen. Den Zugang zum LAG-Portal erhalten Sie hierbei über den gleichen Weg, wie bei der Stellungnahme (vgl. Leitfäden im vorherigen Absatz).
Weiterführende Informationen zum Verfahren QS WI
Meine Meinung zur Prävention postoperativer Wundinfektionen
Ein optimales Hygienemanagement in medizinischen Einrichtungen ist eine wichtige Grundlage für komplikationsarme operative Eingriffe. Die dafür notwendigen hygienerelevanten Maßnahmen und Verpflichtungen sind in der KRINKO-Empfehlung „Prävention postoperativer Wundinfektionen“ aufgeführt. Frau Prof. Julia Seifert erläutert wichtige Maßnahmen und gibt praktische Tipps.
Richtige Haarentfernung verringert Wundinfektionen
Seit 2017 gibt es das sektorenübergreifende QS-Verfahren zur Vermeidung von postoperativen Wundinfektionen nach chirurgischen Eingriffen. Ziel ist – die Anzahl nosokomialer Infektionen in Krankenhäusern und Arztpraxen zu verringern. Eine wichtige Rolle dabei spielt die korrekte präoperative Haarkürzung im OP-Bereich.