Ambulante Psychotherapie (QS AmbPT)

Sechzehntes Verfahren zur sQS

Zum 01. September 2024 ist das neue Qualitätssicherungsverfahren des Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter (QS ambulante Psychotherapie, kurz QS AmbPT) in Kraft getreten.

Dieses Verfahren startet zum 1. Januar 2025 zunächst mit einer sechsjährigen, regionalen Erprobungsphase in NRW und betrifft somit Psychotherapeuten der KV-Bereiche Nordrhein und Westfalen-Lippe. Eine bundesweite Einführung ist für das Jahr 2031 geplant.

Das ist wichtig:

Häufig gestellte Fragen

Kontakt

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