Ambulante Psychotherapie (QS AmbPT)

Sechzehntes Verfahren zur sQS

Am 18. Januar 2024 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das Qualitätssicherungsverfahren zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter (QS ambulante Psychotherapie, kurz QS AmbPT) beschlossen. Dieses Verfahren startet zum 1. Januar 2025 zunächst mit einer sechsjährigen, regionalen Erprobungsphase in NRW und betrifft somit Psychotherapeut*innen der KV-Bereiche Nordrhein und Westfalen-Lippe. Eine bundesweite Einführung ist für das Jahr 2031 geplant.

Das neue QS-Verfahren wird als Verfahren 16 in die DeQS-Richtlinie aufgenommen und wird im Gegensatz zu anderen Verfahren der DeQS-Richtlinie, die spezifische Eingriffe oder Behandlungen betrachten, erstmalig die komplette psychotherapeutische Behandlung erfassen.

Ziel des QS-Verfahrens ist es, valide und vergleichbare Erkenntnisse über die Versorgungsqualität zu gewinnen, Verbesserungspotenziale zu identifizieren und einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu fördern. 

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