Orientierungspunktwert

Am Ende eines Quartals, schicken niedergelassende Ärzte und Psychotherapeuten ihre Abrechnung an die Kassenärztliche Vereinigung. Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist in diesem Fall die verbindliche Abrechnungsgrundlage für Vertragsärzte sowie Vertragspsychotherapeuten. Der EBM ist einer Art Katalog, in dem alle Leistungen gelistet sind, die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten über die KVen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Darin sind alle Leistungen jeweils mit einer Gebührenordnungsposition aufgeführt, die für gesetzlich Krankenversicherte abgerechnet werden können.

Ein Punkt ist derzeit gerundet 12,39 Cent wert (Stand: 1. Januar 2025). Dieser Punktepreis heißt Orientierungspunktwert und wird jedes Jahr aufs Neue zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ausgehandelt. Er heißt deshalb Orientierungspunktwert, weil er für weitere Verhandlungen auf Landesebene nur eine Richtung vorgibt.

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