Orientierungspunktwert

Ist ein Quartal beendet, schicken Ärztinnen/Ärzte und Psychotherapeutinnen/-therapeuten die Abrechnung an die Kassenärztliche Vereinigung. Den Preis für die Abrechnung finden sie im Einheitlichen Bewertungsmaßstab – einer Art Katalog mit allen Leistungen, die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten über die KVen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Dort steht hinter jeder Leistung eine Punktezahl, auf die sich Kassen und Ärzte geeinigt haben, als diese Untersuchung in den Katalog aufgenommen wurde.

Ein Punkt ist derzeit gerundet 11,93 Cent wert (Stand: 1. Januar 2024). Dieser Punktepreis heißt Orientierungspunktwert und wird jedes Jahr aufs Neue zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ausgehandelt. Er heißt deshalb Orientierungspunktwert, weil er für weitere Verhandlungen auf Landesebene nur eine Richtung vorgibt.

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