Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Alle Daten des Versicherten

Drei Gesundheitskarten gestapelt
© Stockfotos-MG | Adobe Stock

Auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sind Daten des Versicherten wie Name, Geburtsdatum, Adresse, Versichertennummer und Versichertenstatus gespeichert. Zudem ist bis auf einzelne Ausnahmen ein Foto des Karteninhabers abgebildet.

Auf der Rückseite jeder eGK befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC).

Die eGK in der Praxis

Grundsätzlich ist jede und jeder Versicherte verpflichtet, vor Beginn der Behandlung die eGK vorzulegen. Fehlt die Karte oder ist sie ungültig, muss der Versichertennachweis innerhalb von zehn Tagen vorgelegt werden. Nach Ablauf dieser Frist kann die Praxis für die Behandlung eine Privatvergütung verlangen. Reicht die behandelte Person bis zum Ende des jeweiligen Quartals die Karte nach, erhält sie die Vergütung zurück.