elektronische Patientenakte (ePA)

Relevante medizinische Informationen speichern und verwalten

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Durch das Digital-Gesetz wird die bisherige elektronische Patientenakte (ePA), die seit 2021 existiert, 2025 durch die „ePA für alle“ abgelöst. Sie bringt Neuerungen mit sich, die das Arbeiten mit dem System spürbar verändern.

Der Fahrplan zur Einführung steht: Die „ePA für alle“ kann seit dem 29. April 2025 bundesweit genutzt werden – zunächst auf freiwilliger Basis. Die Begrenzung auf die bisherigen Modellregionen wird damit aufgehoben. Der verpflichtende Umgang soll dann zu Mittwoch, 1. Oktober 2025, in Kraft treten. Sanktionen sind allerdings für dieses Jahr nicht vorgesehen; hier ist von Ausnahmeregelungen bis Ende 2025 die Rede.

Vor diesem Hintergrund hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in Abstimmung mit dem BMG zwei Richtlinien erlassen, die Klärung in der Nutzung schaffen. Die erste Richtlinie bezieht sich auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen und besagt, dass Ärzte und Psychotherapeuten nicht verpflichtet sind, bei unter 15-Jährigen Daten in die ePA zu übermitteln, sofern erhebliche therapeutische Gründe entgegenstehen oder der wirksame Schutz der Minderjährigen in Frage gestellt würde. Die zweite Richtlinie betrifft diejenigen Praxisverwaltungssysteme, die das neue Zertifizierungsverfahren der gematik nicht erfolgreich absolvieren konnten. Auch hier sollen unter bestimmten Bedingungen Ausnahmeregelungen gefunden werden können.

Tipps für einen gelungenen ePA-Start
Der Münsteraner Hausarzt Dr. Peter Münster hat mit seinem Team als Pilotpraxis die Einführung der elektronischen Patientenakte begleitet. In dieser Zeit konnte er viele Erfahrungen sammeln und ist deshalb davon überzeugt: Der Einstieg ist leichter als gedacht – vorausgesetzt, die Praxen kümmern sich rechtzeitig um die Einführung. Sein Appell: „Nutzen Sie die Sommerzeit. Machen Sie sich mit der Technik vertraut. Stimmen Sie sich mit Ihrem IT-Dienstleister ab. Und Schauen Sie gemeinsam, ob alle Voraussetzungen stimmen.“

Info-Starterpaket der KBV
Die KBV stellt rund um den bundesweiten ePA-Rollout ein Starterpaket für die Praxen bereit. Es soll Praxisteams bei der Nutzung der ePA unterstützen. Teil des Pakets sind unter anderem Poster, ein neues Serviceheft in der Reihe PraxisWissen sowie Materialien für das Wartezimmer.

Darum die ePA
Eine ePA dient dazu, alle relevanten medizinischen Informationen über einen Patienten zu speichern und zu verwalten – unabhängig davon, wo diese angefallen sind. So kann jeder, der zugriffsberechtigt ist, auf einen Blick Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, Medikationspläne und eArztbriefe einsehen.

Die zentrale Ablage wichtiger medizinischer Dokumente führt u. a. dazu, dass die Versorgung der Patienten besser koordiniert und Behandlungsfehler vermieden werden können. Außerdem sollen Mehrfachuntersuchungen dank der ePA genauso der Vergangenheit angehören wie lange Vorgespräche und Papierberge. Die ePA ersetzt jedoch nicht die Kommunikation zwischen den an der Behandlung beteiligten Ärzten und Psychotherapeuten sowie die Primärdokumentation in ihren Systemen.

Wichtig: Sollten Sie hierzu technische Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren PVS-Anbieter. 

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Unterstützung für die Kommunikation mit Ihren Patienten

NEWS

  • 28.04.2025 Pressemitteilung KVWL

    KVWL zum Start der ePA-Hochlaufphase: „Stufenweise Einführung ist der richtige Weg“

    Nach der Pilotierungsphase in NRW, Hamburg und Franken beginnt der bundesweite Rollout der elektronischen Patientenakte, der „ePA für alle“. Die IT-Hersteller sollen spätestens ab heute entsprechende Software-Updates für Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser in ganz Deutschland bereitstellen. Die Hochlaufphase wird sich über mehrere Monate erstrecken, eine Nutzverpflichtung besteht erst ab dem 1. Oktober 2025. Die KVWL begrüßt dieses Vorgehen – und richtet eine Bitte an Patientinnen und Patienten. 

  • 08.04.2025 Pressemitteilung KVWL

    ePA-Rollout: KVWL begrüßt gestufte Einführungsphase und Freiwilligkeit für Praxen

    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat heute (Dienstag) auf der DMEA, Europas größter Messe für digitale Gesundheit, angekündigt, eine Nutzungsverpflichtung der elektronischen Patientenakte (ePA) und Sanktionen für die Praxen der niedergelassenen Vertragsärzte vorerst hintenanzustellen. Der Minister betonte, dass er in den kommenden Wochen auf Freiwilligkeit bei den Leistungserbringern setzen möchte und verwies auf einen Stufenplan.

  • 20.02.2025 Gemeinsame Pressemitteilung

    KVen appellieren an das Bundesgesundheitsministerium: ePA-Testphase benötigt mehr Zeit vor bundesweitem Start

    Die Nutzbarkeit der ePA ist aktuell für die Praxen im ärztlichen Alltag noch völlig unzureichend sichergestellt. Deshalb fordern die Kassenärztlichen Vereinigungen Bayerns, Hamburg, Nordrhein und Westfalen-Lippe vom Bundesgesundheitsministerium, den Zeitplan für den Rollout der ePA zu strecken und deutlich mehr Zeit für Funktions- und Lasttests einzuräumen.

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