elektronische Patientenakte (ePA)

Relevante medizinische Informationen speichern und verwalten

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© KVWL

Durch das Digital-Gesetz wird die bisherige elektronische Patientenakte (ePA), die seit 2021 existiert, 2025 durch die „ePA für alle“ abgelöst. Sie bringt Neuerungen mit sich, die das Arbeiten mit dem System spürbar verändern.

Seit dem 1. Oktober ist die ePA im Praxisalltag angekommen. Arzt- und Psychotherapiepraxen müssen unter bestimmten Umständen Behandlungsdaten einstellen, sofern der Patient nicht widersprochen hat. Damit endet die Projektphase, die ab dem 29. April eine freiwillige Nutzung der ePA vorsah.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat in Abstimmung mit dem BMG zwei Richtlinien erlassen, die Klärung in der Nutzung schaffen. Die erste Richtlinie bezieht sich auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen und besagt, dass Ärzte und Psychotherapeuten nicht verpflichtet sind, bei unter 15-Jährigen Daten in die ePA zu übermitteln, sofern erhebliche therapeutische Gründe entgegenstehen oder der wirksame Schutz der Minderjährigen in Frage gestellt würde. Die zweite Richtlinie betrifft diejenigen Praxisverwaltungssysteme, die das neue Zertifizierungsverfahren der gematik nicht erfolgreich absolvieren konnten. Auch hier sollen unter bestimmten Bedingungen Ausnahmeregelungen gefunden werden können.

ePA-Tour Sommer 2025

Vor Ort. Praxisnah. Im Dialog.

Zur optimalen Vorbereitung ihrer Mitglieder auf die Einführung und Nutzung der ePA  hat die KVWL die ePA-Tour Sommer 2025 initiiert. So wurde aktuelles Wissen rund um die elektronische Patientenakte (ePA) direkt in die Regionen gebracht – und zwar in die Bezirksstellen der KVWL.

Während der Tour wurden alle Interessierten umfassend über die ePA, ihre Funktionen, den praktischen Nutzen sowie über die gesetzlichen Anforderungen informiert: verständlich, kompakt und auf die individuellen Bedürfnisse der Teilnehmenden abgestimmt.

Info-Starterpaket der KBV
Die KBV stellt rund um den bundesweiten ePA-Rollout ein Starterpaket für die Praxen bereit. Es soll Praxisteams bei der Nutzung der ePA unterstützen. Teil des Pakets sind unter anderem Poster, ein neues Serviceheft in der Reihe PraxisWissen sowie Materialien für das Wartezimmer.

Darum die ePA
Eine ePA dient dazu, alle relevanten medizinischen Informationen über einen Patienten zu speichern und zu verwalten – unabhängig davon, wo diese angefallen sind. So kann jeder, der zugriffsberechtigt ist, auf einen Blick Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, Medikationspläne und eArztbriefe einsehen.

Die zentrale Ablage wichtiger medizinischer Dokumente führt u. a. dazu, dass die Versorgung der Patienten besser koordiniert und Behandlungsfehler vermieden werden können. Außerdem sollen Mehrfachuntersuchungen dank der ePA genauso der Vergangenheit angehören wie lange Vorgespräche und Papierberge. Die ePA ersetzt jedoch nicht die Kommunikation zwischen den an der Behandlung beteiligten Ärzten und Psychotherapeuten sowie die Primärdokumentation in ihren Systemen.

Wichtig: Sollten Sie hierzu technische Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren PVS-Anbieter. 

Wissen für Ihren Praxisalltag

Unterstützung für die Kommunikation mit Ihren Patienten

NEWS

  • 01.10.2025 Aktuelle Meldung

    Störung elektronische Patientenakte (ePA) - IBM Deutschland GmbH

    Die gematik meldete heute (1. Oktober 2025) eine Störung bei der ePA. Diese betraf die Akten mehrerer Krankenkassen.

  • 23.09.2025 Pressemitteilung KVWL

    ePA-Tour Sommer 2025 Abschlussveranstaltung

    Am Montagabend (22.09.2025) ist in Dortmund die ePA-Tour Sommer 2025 der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) zu Ende gegangen. Insgesamt nutzten mehr als 3.000 Mitglieder der KVWL die Chance, sich über die elektronische Patientenakte (ePA) zu informieren. Aufgrund der enormen Nachfrage aus der Mitgliedschaft geht die Tour Anfang Oktober mit zwei extra Terminen sogar noch in die Nachspielzeit.

  • 05.09.2025 Aktuelle Meldung

    KBV startet Online-Umfrage zur Nutzung der ePA in Praxen

    Vier Wochen vor der verpflichtenden Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) am 1. Oktober startet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Online-Befragung in den Praxen.

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