E-Rezept

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Das E-Rezept kann jetzt auch per elektronischer Gesundheitskarte einfach, sicher und schnell eingelöst werden.

Das elektronische Rezept (E-Rezept) ist die digitale Form der bisherigen papiergebundenen ärztlichen Verordnung. Seit dem 1. Januar 2024 ist es verpflichtender Standard für die Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für gesetzlich Versicherte. Mit der Einführung des E-Rezepts können Verordnungen digital erstellt, übermittelt und eingelöst werden. Damit ist es ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens.

Das E-Rezept vereinfacht etwa das Verordnen von Medikamenten bei Videosprechstunden oder die Abwicklung von Folgerezepten. Der Medikationsprozess wird dadurch sicherer, da Missverständnisse bei der Ausstellung eines handgeschriebenen Rezepts vermieden werden. 

Wichtig: Sollten Sie hierzu technische Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren PVS-Anbieter. 

So funktioniert das E-Rezept

Meldungen zum E-Rezept

  • 11.01.2024 Aktuelle Meldung

    E-Rezept: Verzögerte Signatur

    Derzeit häufen sich bei der KVWL die Meldungen, dass E-Rezepte in den Praxen erst zeitlich verzögert mittels der Stapelsignatur signiert werden. Erfahren Sie, welche Konsequenzen das haben kann.

  • 27.12.2023 Aktuelle Meldung

    gematik informiert: Störungsmeldungen jetzt auch auf WhatsApp

    Neuer Kanal: Die gematik nutzt jetzt auch "WhatsApp", um auf TI-Störungen und Entwarnungen hinzuweisen.

  • 21.12.2023 Pressemitteilung KVWL

    Das E-Rezept kommt – jetzt für alle!

    Mehrere Anläufe waren in den letzten Jahren auf Bundesebene nötig, doch jetzt kommt das E-Rezept für alle: Zum Jahreswechsel wird das elektronische Rezept für die Arztpraxen in Deutschland verpflichtend.

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