Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
Sichere und komfortable Alternative zu Fax und Briefpost

Der elektronische Arztbrief versandt über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist eine sichere und komfortable Alternative zu Fax und Briefpost für die Übermittlung des Arztbriefes. Die Stärken dieses Dienstes sind:
- Sie können die Arztbriefe aus jedem Praxisverwaltungssystem (PVS) versenden und in jedes PVS auf Knopfdruck übernehmen.
- Sie sparen Arbeitszeit und somit Kosten.
- Sie nutzen eine sichere Datenübermittlung.
- Sie arbeiten papierlos und können den Arztbrief in Ihrem System archivieren.
- Sie können zu dem Arztbrief Befunde, Bilder etc. als Anhang übertragen.
- ein Upgrade des VSDM-Konnektors zum eHealth-Konnektor
- den sicheren Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen)
- das eArztbrief-Modul des PVS-Anbieters
- einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der Generation 2 für die elektronische Signatur.
Mit einem neuen Vergütungsmodell werden die eArztbriefe seit dem 1. Juli 2020 zusätzlich gefördert. Bei der Nutzung des eArztbriefes über KIM wird der Versand und der Empfang von Briefen abgerechnet und vergütet. Hinzu kommt eine Strukturförderpauschale für den Versand:
- Versand von Briefen: GOP 86900 für den Versand (0,28 Euro) plus GOP 01660 für die Strukturförderpauschale (0,1099 Euro)
- Empfang von Briefen: GOP 86901 für den Empfang (0,27 Euro)
Hinweise zu den Gebührenordnungspositionen:
- GOP 86900 und 86901: Für die Pauschalen 86900 und 86901 gilt ein gemeinsamer Höchstwert von 23,40 Euro je Quartal und Arzt. Das heißt: Mehr Geld bekommt der Arzt oder Psychotherapeut nicht erstattet, auch wenn er mehr eArztbriefe versandt und/oder empfangen hat.
- GOP 01660: Der Versand des eArztbriefes wird in den nächsten drei Jahren zusätzlich pro Brief gefördert. Die knapp elf Cent pro Brief werden auch gezahlt, wenn die Praxis den Höchstwert von 23,40 Euro je Arzt erreicht hat. Die Finanzierung der Strukturförderpauschale erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.