Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
Sichere und komfortable Form der Datenübermittlung

Der elektronische Arztbrief, versandt über KIM (Kommunikation im Medizinwesen), ist eine sichere und komfortable Alternative zu Fax und Briefpost für die Übermittlung des Arztbriefes. Die Stärken dieses Dienstes sind:
- Sie können die Arztbriefe aus jedem Praxisverwaltungssystem (PVS) versenden und in jedes PVS auf Knopfdruck übernehmen.
- Sie sparen Arbeitszeit und somit Kosten.
- Sie nutzen eine sichere Datenübermittlung.
- Sie arbeiten papierlos und können den Arztbrief in Ihrem System archivieren.
- Sie können zu dem Arztbrief Befunde, Bilder etc. als Anhang übertragen.
Für den Sender:
- Der Brief kann automatisch aus dem eigenen System über eine sichere Verbindung dem zutreffenden Adressaten zugestellt werden – schneller Versand per Knopfdruck
- Gegenüber dem Papier-Arztbrief entfallen beim eArztbrief Ausdruck, Kuvertierung und Portokosten
- Die Versendung von eArztbriefen über KIM ist sicher und datenschutzrechtlich sauber
- Die Signierung des eArztbriefes mit dem eHBA ist rechtssicher
- Röntgenbilder, Laborbefunde etc. können mitgeschickt werden
Für den Empfänger:
- Der eArztbrief lässt sich revisionssicher archivieren
- Die mit dem eArztbrief gesendeten Daten sorgen für eine einfache Übernahme der Daten in die medizinische Karteikarte
- Das bedeutet: kein Einscannen, keine versehentlichen Fehlzuordnungen und reduzierte manuelle Prozesse
- Alle eArztbriefe sind mittels eHBA qualifiziert signiert (QES). Das erhöht die Rechtssicherheit gegenüber heute (oft nicht unterschrieben) bei haftungsrechtlichen Auseinandersetzungen
- ein Upgrade des VSDM-Konnektors zum eHealth-Konnektor
- den sicheren Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen)
- das eArztbrief-Modul des PVS-Anbieters
- einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der Generation 2 für die elektronische Signatur.
Mit einem neuen Vergütungsmodell werden die eArztbriefe seit dem 1. Juli 2020 zusätzlich gefördert. Bei der Nutzung des eArztbriefes über KIM wird der Versand und der Empfang von Briefen abgerechnet und vergütet. Hinzu kommt eine Strukturförderpauschale für den Versand:
- Versand von Briefen: GOP 86900 für den Versand (0,28 Euro)
- Empfang von Briefen: GOP 86901 für den Empfang (0,27 Euro)
Hinweise zu den Gebührenordnungspositionen:
- GOP 86900 und 86901: Für die Pauschalen 86900 und 86901 gilt ein gemeinsamer Höchstwert von 23,40 Euro je Quartal und Arzt. Das heißt: Mehr Geld bekommt der Arzt oder Psychotherapeut nicht erstattet, auch wenn er mehr eArztbriefe versandt und/oder empfangen hat.