Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
Sichere und komfortable Form der Datenübermittlung

Der elektronische Arztbrief, versandt über KIM (Kommunikation im Medizinwesen), ist eine sichere und komfortable Alternative zu Fax und Briefpost für die Übermittlung des Arztbriefes.
Der Dienst hat für Sie viele Vorteile. Wir haben für Sie im Folgenden eine Übersicht über die nötigen technischen Voraussetzungen und die häufigsten Abrechnungsfragen zusammengestellt.
Wichtig: Sollten Sie technische Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren PVS-Anbieter.
Für den Sender:
- Der Brief kann automatisch aus dem eigenen PVS-System über eine sichere Verbindung dem zutreffenden Adressaten zugestellt werden: schneller Versand per Knopfdruck.
- Sie sparen Arbeitszeit und somit Kosten.
- Gegenüber dem Papier-Arztbrief entfallen beim eArztbrief Ausdruck, Kuvertierung und Portokosten. Und: Sie können den Arztbrief leicht in Ihrem System archivieren.
- Die Versendung von eArztbriefen über KIM ist sicher und datenschutzrechtlich sauber.
- Die Signierung des eArztbriefes mit dem eHBA ist rechtssicher.
- Röntgenbilder, Laborbefunde etc. können mitgeschickt werden.
- Sie können das Verschicken und Empfangen von eArztbriefen abrechnen.
Für den Empfänger:
- Der eArztbrief lässt sich revisionssicher archivieren.
- Die mit dem eArztbrief gesendeten Daten sorgen für eine einfache Übernahme der Daten in die medizinische Karteikarte.
- Das bedeutet: kein Einscannen, keine versehentlichen Fehlzuordnungen und reduzierte manuelle Prozesse
- Alle eArztbriefe sind mittels eHBA qualifiziert signiert (QES). Das erhöht die Rechtssicherheit gegenüber heute (oft nicht unterschrieben) bei haftungsrechtlichen Auseinandersetzungen.
- ein Upgrade des VSDM-Konnektors zum eHealth-Konnektor
- den sicheren Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen)
- das eArztbrief-Modul des PVS-Anbieters
- einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der Generation 2 für die elektronische Signatur.
Praxen steht eine Vergütung für das Übermitteln von eArztbriefen über KIM zu. Der Versand eines eArztbriefs wird dabei mit 28 Cent (SNR 86900) und der Empfang mit 27 Cent (SNR 86901) vergütet – bis zu einem Höchstwert von 23,40 Euro je Quartal und Arzt. Das regelt der Bundesmantelvertrag.
Weitere Infos dazu: LSG: Übermittlungspauschale für eArztbriefe gilt unverändert