TI-Finanzierung: Keine schriftlichen Nachweise mehr erforderlich!
Nach letztmaligen Änderungen der Finanzierungsvereinbarung Telematikinfrastruktur (TI) vom 7. September 2023 liegt die nun endgültige Fassung vor. Alles, was Sie dazu wissen müssen, finden Sie auf unserer TI-Themenseite.
Zur Umsetzung der Finanzierungsvereinbarung und zur Auszahlung der TI-Pauschalen prüft die KVWL zukünftig die Angaben in Ihrer Abrechnungsdatei. Ihr Vorteil: Sie brauchen keine schriftlichen Nachweise mehr einzureichen und keine Anzeigen zu erstellen.
In einem ditalk Spezial informieren wir Sie am 27. September 2023 über die Änderungen, die TI-Pauschalen sowie die Umsetzung der Finanzierungsvereinbarung. Im Anschluss beantworten wir gerne Ihre individuellen Fragen zum Thema.