Finanzierungsvereinbarung Telematikinfrastruktur bis 30.06.2023

Finanzierungsvereinbarung Telematikinfrastruktur bis 30.06.2023

Bisher gibt es weiterhin keine Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur neuen Finanzierungsvereinbarung der Telematikinfrastruktur, die laut Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPfleEG) ab dem 01.07.2023 gelten soll.

Mögliche Übergangsfristen zwischen alter und neuer Vereinbarung liegen uns damit nicht vor.

Wir bitten daher Praxen, die die Installation der Telematikinfrastruktur sowie der TI Fachanwendungen durchgeführt haben, die jeweilige Anzeige bis zum 30.06.2023 zu stellen.

Bitte beachten Sie: Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie die jeweilige Anzeige bereits gestellt und gezahlt bekommen haben, erfragen Sie dies bitte nicht zuerst telefonisch oder per Mail bei uns.

Stellen Sie bitte stattdessen zeitnah bis zum 30.06.2023 die jeweilige Anzeige über das Mitgliederportal der KVWL unter der Kachel „Telematikinfrastruktur“.

Sollte für Ihre Praxis in der Vergangenheit die Anzeige bereits eingereicht und bearbeitet worden sein, stellt die erneute Anzeigenstellung kein Problem dar. Es kommt kein weiteres Mal zur Auszahlung der Pauschale.

Das Datum der Installation sollten Sie, wenn Sie es nicht mehr wissen, aus Rechnungen bzw. Unterlagen des Systemhauses entnehmen.

Uns ist bewusst, dass die derzeitige Informationslage zur Finanzierung für alle Beteiligten unbefriedigend ist und die Information kurzfristig erfolgt.

Sobald wir die Informationen zur Neuregelung erhalten, werden wir Sie hierzu informieren.

Links zu Informationen der KBV

KBV - Finanzierung

KBV - Tausch von Secunet- und RISE-Konnektoren beginnt - Ab Juli Umstellung der Finanzierung