Letzte Corona-Sonderregelungen laufen aus

Das Hausrecht von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt von dem Beschluss unberührt.

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Viele Corona-Sonderregelungen für die ambulante Versorgung sind bereits in den vergangenen Monaten ausgelaufen; die letzten treten am 7. April 2023 außer Kraft. Damit entfällt u. a. die Maskenpflicht für Besucher in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie für Besucher und Patienten in Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapeutenpraxen. 

Das Hausrecht der betroffenen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt von dem Beschluss der Bundesregierung unberührt. Die Einrichtungen können nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind. Zudem bleibt es jeder und jedem überlassen, weiterhin freiwillig in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Maske zu tragen. 

Die wichtigste Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen war die Corona-Schutzverordnung. Sie ist bereits zum 28. Februar 2023 ersatzlos ausgelaufen. Seit diesem Zeitpunkt galten nur noch wenige Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz