Neue Anpassung beim Antragsprozess von Praxisausweisen (SMC-B Karten)

Verpflichtende Identifizierung

Personalausweis Bundesrepublik Deutschland
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Ab dem 03. April 2023 sind die Kartenhersteller von SMC-B Karten (aktuell medisign GmbH, T-Systems International GmbH und D-Trust GmbH) verpflichtet, die Identität von Praxisinhaberinnen und Praxisinhabern bei der Bestellung eines Praxisausweises mithilfe eines Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass) zu identifizieren. Hierzu werden nach Vorgaben der gematik ab dem 03. April verschiedene Verfahren wie das PostIdent in den Postfilialen oder die Online-Identifikation mit der Online-Ausweisfunktion eID eingeführt.

Alle SMC-B-Anträge (Erst- und Folgeanträge), die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden, benötigen dann eine verpflichtende Identifizierung via PostIdent in den Postfilialen oder via Online-Ausweisfunktion. Erst nach erfolgter Identifikation wird der Kartenantrag der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung als Kartenherausgeber in den Herstellerportalen zur Verfügung gestellt und nach Überprüfung der persönlichen Daten sowie der Daten der Betriebstätte zur Produktion freigegeben.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Kartenhersteller, welche Verfahren zur Verfügung stehen. Beachten Sie bitte auch, dass sich durch das neue Verfahren die Bearbeitungszeit bei allen Bestellungen verlängern kann.

Bei Fragen steht Ihnen unsere IT-Mitgliederberatung telefonisch unter 0231 9432 3990 oder via E-Mail  gerne zur Verfügung.