Verhandlungen zur Finanzierung der ambulanten Versorgung gestartet

Die KBV fordert deutliche Erhöhung des Orientierungswertes

Die Verhandlungen zur Finanzierung der ambulanten Versorgung haben am 9. August in Berlin begonnen. Die KBV und der GKV-Spitzenverband verhandeln darüber, wie viel Geld die gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr für die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung ihrer Versicherten bereitstellen. Im Kern geht es um die Anpassung des bundeseinheitlichen Orientierungswertes (OW), der maßgeblich die Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen bestimmt. 

Die KBV fordert eine Erhöhung des Orientierungswertes und damit der Mittel für die ambulante Versorgung um 10,2 Prozent. Sie begründet dies unter anderem mit den stark gestiegenen Kosten und dem zunehmenden Mangel an qualifiziertem Personal. 

Die Forderungen der KBV

  • Anhebung der für den Orientierungswert relevanten Vergütung um 10,2 Prozent
    Darin enthalten sind neben den üblicherweise zu berücksichtigen Kostensteigerungen im Vorjahr (Kostenentwicklung in 2022 zu 2021): 
    • Inflationsausgleichsprämie für jeden Arzt und Psychotherapeuten für das Jahr 2023
    • Finanzierung einer monatlichen Gehaltserhöhung von 300 Euro (brutto) für nicht ärztliche Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeiter
    • Aufwandspauschale für Mehraufwand bei Arzneimittelengpässen 
    • Erhöhung der Kostenpauschalen, unter anderem für die Dialyse und Laboruntersuchungen, entsprechend der OW-Steigerung

Der GKV-Spitzenverband hat in der ersten Verhandlungsrunde eine OW-Anhebung um 2,1 Prozent angeboten.

Details zu den vier zusätzlichen Forderungen

In der von der KBV geforderten OW-Steigerung sind neben den üblicherweise zu berücksichtigen Kostensteigerungen des Vorjahres (2022 zu 2021) sind weitere Gelder enthalten: 

  1. 300 Euro mehr für jede MFA
    In der geforderten OW-Anhebung ab 1. Januar 2024 ist die Finanzierungsgrundlage für eine Gehaltserhöhung der nicht ärztlichen Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeiter einkalkuliert. So fließt eine Erhöhung in Höhe von monatlich 300 Euro (brutto) in die Berechnung der Veränderungsrate des Orientierungswertes ein.
  2. Inflationsausgleichsprämie für das laufende Jahr
    Die KBV verlangt außerdem einen Ausgleich für die inflationsbedingten Mehrbelastungen der Praxen im laufenden Jahr, die in der OW-Anpassung für 2023 nicht berücksichtigt wurden. Der Orientierungswert wurde zu Jahresbeginn nur um zwei Prozent angehoben; die Inflationsrate im ersten Quartal lag bei 8,3 Prozent. 
    Die Gelder für die geforderte Inflationsausgleichsprämie sind ebenfalls in den 10,2 Prozent enthalten. Zur Ermittlung der Prämie als Aufschlag auf den OW 2024 rechnet die KBV mit einer Einmalzahlung in Höhe von 3.000 Euro je Arzt und Psychotherapeut. 
    Dieser Wert lehnt sich an den Tarifabschluss an, der zwischen den Tarifpartnern des öffentlichen Dienstes angesichts der hohen Inflation für das Jahr 2023 vereinbart wurde. Der Gesetzgeber hat bei der Anpassung der Gehälter für Minister und Bundesbeamte diese Vereinbarung ebenfalls genutzt. Nach dem Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung gilt diese Einmalzahlung im Jahr 2023 auch für Empfänger von Dienstbezügen. 
  3. Dynamisierung der Kostenpauschale
    Die KBV verlangt außerdem eine Dynamisierung sämtlicher Kostenpauschalen, unter anderem für die Dialyse und Laboruntersuchungen. Diese sollen künftig automatisch um die jährliche OW-Steigerung angehoben werden. Dies passiert bislang nicht, sodass die Kosten vielfach nicht gedeckt sind.  
  4. Aufwandspauschale bei Arzneimittelengpässen
    Die vierte Forderung zur Anhebung der Vergütung betrifft das aktuelle Problem der Arzneimittelengpässe. Durch den Austausch von Medikamenten sowie durch zahlreiche Rückfragen in den Praxen entsteht ein erheblicher Arbeitsaufwand in den Praxen. Hierfür fordert die KBV eine pauschale Vergütung.

Quelle: KBV PraxisNachrichten