Jugendarbeitsschutzgesetz-Untersuchungen
Ab dem 1. Oktober 2023 übernehmen die Kassenärztlichen Vereinigungen im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) die Abrechnung und Vergütung von ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§§ 32 ff JArbSchG) und haben hierfür eine vertragliche Regelung getroffen.
Die Details zu den Vertragsinhalten sowie zur Abrechnung haben wir in den folgenden Leitfäden zusammengestellt:
Weiterführende Links
Informationen des Ministeriums NRW zur Jugendarbeitsschutzuntersuchung