Haftpflichtversicherung

Voraussetzung für die vertragsärztliche Tätigkeit

Detaillierte Regelungen zur Nachweispflicht im GVWG verankert

Close up of aged woman patient hand signing medical insurance contract at doctor office. Female medic show retired lady client place to put signature on healthcare coverage policy
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Die Verpflichtung, sich ausreichend gegen aus der Berufstätigkeit ergebende Haftpflichtansprüche zu versichern, war in der Vergangenheit ausschließlich als berufsrechtliche Pflicht in den Berufsordnungen für Ärzte und Psychotherapeuten geregelt. Mit dem „Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz“ (GVWG) hat der Gesetzgeber die Verpflichtung zum Nachweis einer Berufshaftpflicht auch zu einer vertragsärztlichen Pflicht erhoben und die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung von einer solchen Nachweisführung abhängig gemacht (§ 95e SGB V).