„Doch, Herr Brysch, die ärztliche Qualität wird regelmäßig überprüft!“

Kassenärzte widersprechen Stiftung Patientenschutz

Dr. med. Volker Schrage, 2. Vorsitzender der KVWL
© Lars David Neill

Dortmund / Westfalen-Lippe / Bund, 12.01.2024. – Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) widerspricht der Stiftung Patientenschutz. Deren Vorstand Eugen Brysch hatte laut Deutscher Presseagentur (dpa) gestern von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach Qualitätsprüfungen bei niedergelassenen Ärzten in Deutschland gefordert und behauptet, es gäbe diese nicht. Darauf entgegnet Dr. Volker Schrage, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVWL: „Diesen unhaltbaren Vorwurf weisen wir entschieden zurück. Qualität und Therapieerfolg werden im niedergelassenen Bereich regelmäßig und gründlich überprüft. Eine gute Qualität der ärztlichen Leistungen ist sogar Voraussetzung für deren Abrechnung. Herrn Bryschs Behauptung entbehrt jeglicher Grundlage, gerade er sollte das besser wissen!“

Dr. Volker Schrage, im Vorstand der KVWL für die Versorgungsqualität zuständig, setzt sich auch auf Bundesebene für die Qualitätssicherung der Arbeit der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten ein. Schrage verwehrt sich ausdrücklich gegen die Aussagen von Eugen Brysch: „Mit Ihren Äußerungen, Herr Brysch, greifen Sie nicht nur die niedergelassenen Ärzte im deutschen Gesundheitswesen an, Sie erschüttern auch das Vertrauen der Patienten in ihre behandelnden Ärzte. Dieses Vertrauen ist ein hohes Gut und die Grundlage unserer täglichen Arbeit, in der wir uns um die Gesundheit und das Wohl der Menschen kümmern.“

Schrage lädt Brysch zu einem Besuch ein, um ihm in einem konstruktiven Dialog die Qualitätssicherungs-Maßnahmen der KVWL vorzustellen. Der KVWL-Vorstand macht aber auch deutlich: „Sollten Sie an einem Dialog kein Interesse haben, bitte ich Sie zu überlegen, ob Sie an Ihrer Position an der Spitze der Deutschen Stiftung Patientenschutz noch festhalten können!“

Zum Hintergrund: Es gibt gesetzliche Vorgaben und Normen, die ein hohes Maß an Qualitätssicherheit in der ambulanten Versorgung vorgeben. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind mit der Überprüfung der Qualitätssicherung beauftragt und erledigen diese Aufgabe gewissenhaft. Daneben beraten sie die Vertragsärzte regelmäßig zur Durchführung der Qualitätssicherungs- und Qualitätsmanagement-Maßnahmen. Die Ergebnisse der Überprüfungen werden regelmäßig veröffentlicht. Bei Nichterfüllung drohen den Vertragsärzten Sanktionen, zum Beispiel in Form von Honorarverlust bis hin zum Entzug der Zulassung. Für die KVWL werden diese Ergebnisse in einem digitalen Jahresbericht zusammengefasst.

Pressematerial

Ein druckfähiges Portrait-Foto von Dr. Volker Schrage, stellv. Vorstandsvorsitzender der KVWL, finden Sie auf unserer Presseseite

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