Impfungen: Einigung in Westfalen-Lippe

Versorgung bleibt gesichert: Covid-19-Impfungen nun auch in Westfalen-Lippe in der Regelversorgung

Bürger wird geimpft
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Dortmund, 12.04.2023 – Die Covid-19-Schutzimpfungen sind in Westfalen-Lippe ab sofort Bestandteil der regionalen Impfvereinbarung: Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat mit den Krankenkassen eine Einigung über die Vergütung der Covid-19-Impfungen erzielt und eine höhere Vergütung für die Influenza-Impfung vereinbart.

KVWL-Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Spelmeyer ist froh über diese Einigung: „Damit zeigen wir, dass die gemeinsame Selbstverwaltung aus KVWL und Krankenkassen handlungsfähig ist. Wir haben in vielen Verhandlungsrunden ein gutes Ergebnis erzielt. Dadurch stellen wir sicher, dass die medizinische Versorgung der Bevölkerung auch im Bereich der Impfungen gewährleistet ist.“

Dank der erzielten Einigung müssen Kassenpatientinnen und -patienten in Westfalen-Lippe nicht in Vorleistung treten und sich den Betrag von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Covid-19-Impfung kann in Westfalen-Lippe weiterhin als Sachleistung über die Gesundheitskarte in Anspruch genommen werden. – sk

KVWL-Pressestelle