Neue Corona-Schutzverordnung gilt ab Mittwoch

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann
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Die NRW-Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung angepasst. Insbesondere wurden für die anstehenden Karnevalstage Regelungen für räumlich abgegrenzte Bereiche getroffen: In diesen „gesicherten Brauchtumszonen“, in denen mit dem Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen zu rechnen ist, können Städte und Gemeinden durch strenge Auflagen und klare Regelungen das Schutzniveau erhöhen. So können etwa Karnevalsumzüge und Veranstaltungen im Freien ohne Zugangskontrolle und Personenbegrenzung untersagt werden, heißt es in einer Pressemitteilung des NRW-Gesundheitsministeriums (Nordrhein-Westfalen passt die Coronaschutzverordnung an). 

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  • 2G im Einzelhandel bleibt mit stichprobenartigen Kontrollen bestehen: Für Ladengeschäfte und Märkte bleibt die 2G-Regel und damit das bisherige Schutzniveau bestehen: Zugang haben ausschließlich immunisierte – also vollständig geimpfte oder genesene – Personen. Künftig ist bei der Zugangsbeschränkung jedoch eine stichprobenartige Kontrolle ausreichend. Gleiches gilt auch für den Zugang zu Geschäftslokalen von Dienstleistern und Handwerkern.
  • Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren sind Immunisierten gleichgestellt: Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren sind im Rahmen der Corona-Schutzverordnung den immunisierten Personen gleichgestellt. Bislang galt dies für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre.
  • Erhöhung des Schutzniveaus für die Karnevalstage: Für die Karnevalstage im Zeitraum vom 24. Februar bis 1. März 2022 können Städte und Gemeinden durch eine Allgemeinverfügung bestimmte Bereiche im öffentlichen Raum ausweisen, in denen dann automatisch bestimmte zusätzliche Schutzmaßnahmen gelten. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in der Mitteilung des Ministeriums.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Ich hoffe, dass wir in den nächsten Wochen den Höhepunkt der Omikron-Welle überschritten haben. Das heißt aber nicht, dass wir dann auch sofort eine Entspannung in den Krankenhäusern spüren werden. Wir müssen vor allem die Personalsituation weiter im Blick haben. Mit den Anpassungen der Corona-Schutzverordnung schaffen wir bereits jetzt Planungssicherheit für die Karnevalshochburgen."

Anpassung an Bundesregelungen zu Quarantäneausnahmen:

Die Regelungen der Corona-Schutzverordnung und der Test- und Quarantäneverordnungen werden an die veränderten Bundesregelungen zu den Quarantäneausnahmen angepasst:

  • Die Personenkreise, die von Quarantänemaßnahmen ausgenommen sind, werden an die vom RKI zwischenzeitlich vorgenommenen Änderungen angepasst. So entfällt bei genesenen Personen nach der zweiten Impfung die Karenzzeit von 14 Tagen nach der zweiten Impfung. Sie sind also unmittelbar nach der zweiten Impfung von Quarantänemaßnahmen ausgenommen und von der Testpflicht bei 2Gplus befreit.
  • Bei den Regelungen zu Isolierung und Quarantäne wird deutlich gemacht, dass für die „Freitestung“ immer ein Corona-Schnelltest in einem Testzentrum ausreicht und kein PCR-Test notwendig ist.

Corona-Schutzverordnung

Die Änderungen gelten ab Mittwoch, 9. Februar 2022, und einstweilen bis zum 9. März 2022. Im Kontext der Bund-Länder-Abstimmung am 16. Februar 2022 wird eine Überprüfung der Regelungen mit dem Ziel der Reduzierung von Schutzmaßnahmen erfolgen, teilt das NRW-Gesundheitsministerium mit. Die aktualisierte Corona-Schutzverordnung finden Sie hier: NRW passt die Coronaschutzverordnung an

KVWL-Pressestelle