Substitution

Die Substitutionstherapie Opioidabhängiger ist eine genehmigungspflichtige Leistung und wird in der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) geregelt.

Ziel der ambulanten Therapie ist es vor allem, durch den kontrollierten Einsatz von Ersatzstoffen eine Abstinenz von Betäubungsmitteln und legal erworbenen Opioiden zu erreichen. Auch die gesundheitliche und soziale Stabilisierung Opioidabhängiger steht im Vordergrund.

Substitutionstherapie: Rechtliche Grundlagen

Abrechnung und Abrechnungsgenehmigung

Zur Vertiefung: Arbeitshilfe, Weiterbildung und KVWL kompakt-Beiträge

Ihre Ansprechpartner bei der KVWL

Wir helfen gern  – und beantworten Ihre Fragen rund um das Thema Arzneimittel, insbesondere zur Verordnungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit in der vertragsärztlichen Versorgung und zu den arztindividuellen Arzneimittelinformationen. Gern können Sie mit uns auch eine persönliche Beratung mit ausführlichen Verordnungsanalysen vereinbaren. 

Arzneimittel, Heilmittel, Sprechstundenbedarf

Genehmigung und Qualitätssicherung