Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Start des Arbeitgeberverfahrens zum 01.01.2023
Zum 01.01.2023 startet das Arbeitgeberverfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Dann erhält der Arbeitgeber die AU-Bescheinigung elektronisch von der Krankenkasse des Arbeitnehmers. Alle Informationen hierzu sowie das empfohlene Vorgehen für Praxen hat die KBV in ihrer Praxisnachricht veröffentlicht:
eAU
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