Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Start des Arbeitgeberverfahrens zum 01.01.2023

Zum 01.01.2023 startet das Arbeitgeberverfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Dann erhält der Arbeitgeber die AU-Bescheinigung elektronisch von der Krankenkasse des Arbeitnehmers. Alle Informationen hierzu sowie das empfohlene Vorgehen für Praxen hat die KBV in ihrer Praxisnachricht veröffentlicht: 

KBV - eAU: Ab Januar für alle Arbeitgeber Pflicht