Aktuelles
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Wichtige Erinnerung: Führen Sie Ihren eHBA im Notfalldienst bitte mit
Ärztinnen und Ärzte, die im Ärztlichen Bereitschaftsdienst in unseren Notfallpraxen tätig sind, benötigen einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Er dient als Ausweis zur Authentifizierung des Besitzers und ermöglicht elektronische Dokumente mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) rechtsverbindlich zu unterschreiben.
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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) – Übergangsfrist endet am 30. Juni 2022
Ab dem 01. Juli 2022 wird die Nutzung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verpflichtend. Alle Vertragsärzte, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen, müssen spätestens mit diesem Datum in der Lage sein, eine eAU auszustellen und digital an die zuständige Krankenkasse zu übermitteln. Vertragsärzte, die die technische Ausstattung für die Nutzung der eAU noch nicht vorhalten, müssen diese umgehend bestellen und einrichten lassen.
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Letzte Chance: Übermittlung der DMP-Dokumentationen bis zum 30.06.
Nach Informationen der Datenstelle DAVASO fehlen aktuell ca. 60 Prozent Erst- und Folgedokumentationen von eingeschriebenen DMP-Patientinnen und -Patienten. Um eine rückwirkende Ausschreibung zu verhindern, übermitteln Sie die Dokumentationen unbedingt fristgerecht noch bis zum 30.06.2022 an die DAVASO.
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SAVE THE DATE: Der Westfälische Praxisbörsentag am 13. August
Unbedingt einplanen: Die KVWL veranstaltet am Samstag, 13. August, den Westfälischen Praxisbörsentag. Kostenfrei! Eine Anmeldung zum Praxisbörsentag ist nicht erforderlich, lediglich zu den parallel stattfindenden Seminaren. Praxisabgeberinnen und -abgeber bzw. Ärztinnen und Ärzte, die Unterstützung für ihre Praxis suchen, und Neu- und Wiedereinsteiger, die gerne in der ambulanten Versorgung tätig werden möchten, kommen an diesem Tag im Dortmunder Ärztehaus zusammen.
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Impf- und Genesenenzertifikat: Keine Finanzierung des PVS-Moduls durch den Bund ab Juli mehr
Das Bundesgesundheitsministerium übernimmt ab 1. Juli 2022 keine Kosten mehr für das PVS-Modul zur Ausstellung von Impf- und Genesenenzertifikaten. Software-Hersteller können das PVS-Modul weiterhin auf eigene Verantwortung und Rechnung betreiben. Als Alternative steht Praxen der kostenlose Impfzertifikatsservice des Robert Koch-Instituts als Web- oder Desktop-Anwendung zur Verfügung.
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Notfalldienstplan 2023: Urlaubs- und Sperrzeiten melden – Frist nicht versäumen
Ihre Angaben zu den gewünschten Urlaubs- und Sperrzeiten (bis zu 40 Kalendertage) müssen bis zum 3. Oktober 2022 eingegeben sein. Später eingehende Urlaubswünsche können nicht mehr berücksichtigt werden.
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