Bundesschiedsamt setzt höhere Erstattungsbeträge für TI fest

Praxen erhalten höhere Kostenerstattungen für die Telematikinfrastruktur. Das hat das Bundesschiedsamt entschieden. So werden die Pauschalen für Kartenterminals, für KIM-Dienste und weitere Anwendungen angehoben sowie neue Pauschalen eingeführt.

Die KBV hatte in den vergangenen Monaten mehrfach darauf gedrängt, die Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI) anzupassen, um marktgerechte Kostenerstattungen zu erreichen. Der GKV-Spitzenverband hatte dies abgelehnt, weshalb die KBV das Bundesschiedsamt eingeschaltet hat.

Die nun festgelegten Eckpunkte sehen unter anderem einen höheren Erstattungsbetrag für stationäre Kartenterminals vor; statt 595,00 Euro erhalten Praxen nunmehr 677,50 Euro. Auch die Erstausstattungspauschalen, in denen auch die Erstattungen für die Terminals beinhaltet sind, werden angehoben.

Zusätzliches Kartenterminal für Komfortsignatur

Das Schiedsamt hat weiterhin festgelegt, dass Praxen die Kosten für mindestens ein weiteres stationäres Kartenterminal erstattet bekommen, um die Komfortsignatur nutzen zu können. Auch das hatten die Krankenkassen in den Verhandlungen mit der KBV abgelehnt.

Bei der Komfortsignatur schaltet der Arzt mit der Eingabe seiner PIN bis zu 250 elektronische Signaturen für verschiedene Arbeitsplätze der Praxis frei (Remote-Zugriff). Dafür wird ein Kartenterminal benötigt, in dem der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) den ganzen Tag steckt und das – um Missbrauch zu vermeiden – an einem gesicherten Platz steht. Die Menge der Kartenterminals, die für die Komfortsignatur finanziert werden, ist dabei abhängig von der Praxisgröße, da ein Gerät über zwei Steckplätze für eHBAs verfügt.

Erhöhung weiterer Pauschalen

Erhöhungen wird es zudem bei verschiedenen Pauschalen für Anwendungen der Telematikinfrastruktur geben. So erhalten Praxen für die Einrichtung von KIM nun 200 Euro statt bislang 100 Euro. Der Dienst wird unter anderem für die elektronische Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Arztbriefen benötigt. Auch bei den Erstattungen der Betriebskosten konnte die KBV Anpassungen für den Notfalldatensatz, den elektronischen Medikationsplan und die elektronische Patientenakte erreichen.

Aufsätze für störanfällige Kartenterminals

Zu den Aufsätzen für stationäre Kartenterminals des Herstellers Ingenico gab es ebenfalls eine Entscheidung. Danach sollen die Praxen einen Kartenterminal-Zuschlag für die betroffenen Geräte am Empfang der Praxis erhalten. Die Verhandlungspartner wurden beauftragt, die Details in einer Vereinbarung festzulegen (die PraxisNachrichten werden darüber in Kürze gesondert informieren).

Der Aufsatz soll verhindern, dass es beim Einlesen der neuen Gesundheitskarten der Generation 2.1 zu technischen Abstürzen kommt. Dieses Problem tritt seit Anfang des Jahres vermehrt auf und führt zu gravierenden Störungen des Praxisablaufs.

Schiedsamt lehnt nachträgliche Finanzierung ab

Die Forderung nach einer Sonderpauschale für TI-Ausgaben, die den Praxen in der Vergangenheit nicht erstattet wurden, lehnte das Schiedsamt ab. Es begründete dies damit, durch rückwirkende Beschlüsse ehemals getroffene Entscheidungen der Selbstverwaltung – einschließlich Schiedsamt – aufzuheben. Die KBV hatte eine komplette Refinanzierung der Kosten der Telematikinfrastruktur verlangt, auch für die in den letzten Jahren nicht ausgeglichenen Kosten.

Zudem bleibt es dabei, dass die Fallzahl der Jahre 2016/2017 einer Betriebsstätte maßgeblich dafür ist, wie viele Kartenterminals eine Praxis für das Notfalldatenmanagement und den elektronischen Medikationsplan zusätzlich erstattet bekommt. Die Forderung der KBV, aktuellere Fallzahlen heranzuziehen, wurde abgelehnt.

Zum Start der Telematikinfrastruktur hatten KBV und GKV-Spitzenverband in der TI-Finanzierungsvereinbarung Pauschalen für die Erstausstattung (Konnektor und Kartenterminal) sowie für den laufenden Betrieb festgelegt und diese immer wieder angepasst. Mit dem weiteren Ausbau der TI wurde die unzureichende Höhe der vereinbarten Pauschalen in der letzten Zeit immer deutlicher, nicht zuletzt deshalb, weil die Hersteller ihre Preise fortlaufend erhöht haben.

Nach dem Beschluss des Bundesschiedsamtes werden KBV und GKV-Spitzenverband die Finanzierungsvereinbarung nunmehr anpassen. Die Auszahlung der Kostenpauschale erfolgt anschließend wie bisher über die Kassenärztlichen Vereinigungen.

Anpassungen in der Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI)

Erstausstattungspauschale (für Konnektor und stationäres Kartenterminal)

Pauschale bisherige Erstattung neue Erstattung
bis zu 3 Ärzte in der Praxis 1549,00 Euro 1661,50 Euro
 4 bis zu 6 Ärzte in der Praxis 2084,00 Euro 2309,00 Euro
mehr als 6 Ärzte in der Praxis 2619,00 Euro 2956,50 Euro
Stationäre Kartenterminals für Notfalldatenmanagement / eMedikationsplan 595,00 Euro pro Gerät 677,50 Euro pro Gerät
Zusätzliches Kartenterminal für Komfortsignatur (Anzahl der Terminals abhängig von der Praxisgröße) Keine 677,50 Euro pro Gerät
Aufsatz für störanfällige Kartenterminals des Herstellers Ingenico Keine Höhe des Erstattungsbetrages noch offen*
Austausch defekter Konnektoren Keine Keine

*KBV und GKV-Spitzenverband treffen dazu in Kürze eine Vereinbarung

Pauschalen für Anwendungen der TI

Notfalldatenmanagement / eMedikationsplan:
Pauschale für Konnektor-Update
380 Euro 530 Euro
Notfalldatenmanagement / eMedikationsplan:
Integrationspauschale für PVS-Update
150 Euro 400 Euro
KIM / eArztbrief: Einrichtungspauschale 100 Euro 200 Euro
ePatientenakte: Integrationspauschale für PVS-Update 150 Euro 350 Euro

Neue Betriebskostenpauschalen für:

Notfalldatenmanagement Keine 5,25 Euro je Quartal
eMedikationsplan Keine 7,50 Euro je Quartal
ePatientenakte Keine 23,25 Euro je Quartal