Jugenduntersuchung
Informationsmaterial zur J1
Nach den Kinderuntersuchungen U1 bis U9 können Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren eine Jugendgesundheitsuntersuchung in Anspruch nehmen (J1). Sie bietet eine Möglichkeit, Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen und dagegenzusteuern.
Die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 14 Jahren umfasst vier Teile. Bevor der Vorsorge-Check-up für 12- bis 14-Jährige beginnt, klärt der Arzt, ob der junge Patient die ärztliche Schweigepflicht seinen Eltern oder Bezugspersonen gegenüber wünscht.
1. Die Anamnese
Während der Anamnese erfragt der Arzt unter anderem:
- chronische Erkrankungen, körperliche Behinderungen, seelische Störungen´
- Impfschutz / Jodprophylaxe: vollständiger Impfschutz, Jodprophylaxe
- besondere Familiensituation; familiäre Hypercholesterinanämie (zu hoher Cholesterinspiegel im Blut)
- mögliche Schulleistungsprobleme, Besuch einer weiterführenden Schule
- regelmäßige Medikamenteneinnahme ohne ärztliche Verordnung
- Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum
- soziale Probleme
- Essstörungen
- körperliche Entwicklung
- Sexualkontakte
2. Die körperliche Untersuchung
In diesem Teil der J1 ermittelt beziehungsweise untersucht der Arzt:
- Gewicht und Körpergröße
- Blutdruckwerte
- bei familiär bedingter Hypercholesterinanämie (hohem Cholesterinspiegel im Blut) den Gesamtcholesterinwert
- Hals-, Brust- und Bauchorgane sowie Schilddrüse
- Skelettsystem: Fehlhaltung, Skoliose (Wirbelsäulenverkrümmung), Bewegungseinschränkung in der Hüfte
3. Die Beratung
Nach Abschluss der Untersuchung wird der Jugendliche – bei Absprache auch die Bezugsperson – über das Ergebnis informiert und die möglichen Auswirkungen im Hinblick auf die weitere Lebensgestaltung erörtert.
- Es wird über das individuelle Risikoprofil des Jugendlichen gesprochen sowie die Möglichkeiten und Hilfen zur Vermeidung
- Der Jugendliche kann Fragen stellen
- Gegebenenfalls vermittelt der Arzt Adressen von Beratungsstellen
- Der Arzt bespricht aus der Untersuchung resultierende weitere Handlungsschritte
- Sind zusätzliche Untersuchungen vonnöten, führt der Arzt diese aus beziehungsweise überweist den Patienten zu einem entsprechenden Arzt
4. Kontrolle des Impfstatus
Sollten noch Impfungen notwendig sein, werden diese am Ende der Untersuchung veranlasst beziehungsweise wird mit dem Patienten ein Termin vereinbart.
- ein Termin beim Kinder- und Jugendarzt oder Hausarzt
- Krankenversichertenkarte
- Impfausweis
- das gelbe Untersuchungsheft (wenn vorhanden)
- eventuell Eltern, Freund oder Freundin als Begleitung
Für den Arzt besteht eine ärztliche Schweigepflicht – auch bei Jugendlichen unter 18. Wenn die jungen Patienten wollen, dass der Inhalt des Gesprächs unter vier Augen bleibt, muss sich der Arzt daran halten, es sei denn, das Leben des jungen Menschen ist unmittelbar in Gefahr.