Kinderfrüherkennung

U1 bis U9

Kinderärztin untersucht Jungen
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Mit der Neufassung der Kinder-Richtlinie wurden auch die Inhalte zu den Kinder-Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 überarbeitet und konkretisiert. Neben der stärkeren Beachtung von psychosozialen Aspekten wurden beispielsweise die Merkmale überarbeitet, die bei der Beurteilung der Entwicklung eines Kindes helfen sollen. Für Neugeborene wurde zudem ein Screening auf Mukoviszidose eingeführt. Darüber hinaus wurde die Dokumentation im gelben Untersuchungsheft entsprechend angepasst.

Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren können darüber hinaus eine Jugendgesundheitsuntersuchung in Anspruch nehmen (J1).