Honorarverhandlungen für 2023: „Eine Steigerung von zwei Prozent ist niederschmetternd!“
Der Orientierungspunktwert (OW), die Grundlage für die Honorierung der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen, steigt ab 1. Januar 2023 nur um zwei Prozent. Das hat der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) mit den Stimmen von Krankenkassen und Prof. Dr. Jürgen Wasem gestern in Berlin entschieden – gegen das ausdrückliche Votum der Kassenärztlichen Vereinigungen.
„Unsere Forderung nach mindestens sechs Prozent Honorarzuwachs wurde ignoriert“, so der KVWL-Vorstandsvorsitzende Dr. Dirk Spelmeyer. „Dieses Ergebnis ist niederschmetternd, dieses Ergebnis ist schlecht. Es ist deshalb schlecht, weil es nicht annähernd den Inflationsausgleich sowie die gestiegenen Kosten für Energie und Personal berücksichtigt.“
Vor dem Hintergrund der vom Gesetzgeber angedachten Streichung der extrabudgetären Vergütung für Neupatienten und offenen Sprechstunden im Rahmen des anstehenden GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes gewinnt die Entscheidung des EBA aus Sicht des KVWL-Vorstandsvorsitzenden nur noch weiter an Brisanz. „Unterm Strich bedeutet das alles zusammen genommen einen Einkommensverlust für uns Ärzte und Psychotherapeuten, den es so bislang noch nicht gegeben hat.“ Es kann seiner Meinung nach nicht sein, dass parallel Krankenhäuser mit Milliardenbeträgen alimentiert, dass 1000 Gesundheitskioske ins Leben gerufen werden mit Kosten von zirka 500 Millionen Euro und dass Apotheker für pharmazeutische Dienstleistungen zirka 150 Millionen Euro zusätzlich bekommen.
Dr. Spelmeyer: „Wir werden dieses Orientierungspunktwert-Ergebnis nicht hinnehmen. Wir werden Gespräche mit den Berufsverbänden führen und intelligente Reaktionen auf diese Politik finden.“