Honorarverhandlungen für 2023: „Eine Steigerung von zwei Prozent ist niederschmetternd!“
Der Orientierungspunktwert (OW), die Grundlage für die Honorierung der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen, steigt ab 1. Januar 2023 nur um zwei Prozent. Das hat der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) mit den Stimmen von Krankenkassen und Prof. Dr. Jürgen Wasem gestern in Berlin entschieden – gegen das ausdrückliche Votum der Kassenärztlichen Vereinigungen.
„Unsere Forderung nach mindestens sechs Prozent Honorarzuwachs wurde ignoriert“, so der KVWL-Vorstandsvorsitzende Dr. Dirk Spelmeyer. „Dieses Ergebnis ist niederschmetternd, dieses Ergebnis ist schlecht. Es ist deshalb schlecht, weil es nicht annähernd den Inflationsausgleich sowie die gestiegenen Kosten für Energie und Personal berücksichtigt.“