Neue Pauschalen für die Telematikinfrastruktur ab 01. Juli 2023
Bundesgesundheitsministerium hat neue TI-Pauschalen per Verordnung festgelegt
Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPfleEG) wurde die Finanzierung der Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) sowie die Installation von TI-Fachanwendungen auf monatliche Pauschalen geändert.
Das Bundesgesundheitsministerium hat die neuen TI-Pauschalen per Verordnung festgelegt. Ab 1. Juli 2023 erhalten Praxen eine monatliche TI-Pauschale, abhängig von Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der Erstausstattung und Zeitpunkt des Konnektorentauschs.
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