Veränderungen für Praxisnetze
Neue Richtlinie zur Anerkennung von Praxisnetzen
Praxisnetze können gemäß § 87b Abs. 4 SGB V einen Antrag auf Anerkennung stellen. Auf Grundlage der Rahmenvorgabe der KBV und GKV-Spitzenverband zur Anerkennung von Praxisnetzen hat die KVWL ihre Richtlinie zur Anerkennung von Praxisnetzen erarbeitet, mit dem Ziel den Praxisnetzen eine Entwicklungsperspektive sowie Orientierung zu geben.
Die neueste Richtlinie zur Anerkennung von Praxisnetzen gemäß § 87b Abs. 4 SGB V berücksichtigt die Rechtsänderung der KBV-Rahmenvorgabe und ersetzt die alte Richtlinie seit dem 01. Januar 2023.
Die Richtlinie und alle weiteren wichtigen Informationen finden Sie hier: Praxisnetze – Richtlinie zur Anerkennung.