Weiterbildungsförderung: Anhebung um 400 Euro zum 1. Januar 2023

Gebäude KVWL Dortmund Ärztehaus
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Mit Blick auf die aktuellen Tarifanpassungen im Gesundheitswesen wird der Förderbetrag für eine Vollzeitstelle in der Weiterbildungsförderung gemäß §75a SGB V zum 1. Januar 2023 von aktuell 5.000 Euro im Monat auf 5.400 Euro monatlich angehoben. Der Förderbetrag für eine Teilzeitstelle wird entsprechend des Umfanges der Tätigkeit anteilig bemessen. Bei laufenden Förderungen erfolgt die Anpassung des Förderbetrages automatisch und muss nicht gesondert beantragt werden.

Die KVWL wird alle Weiterbilder, die eine Genehmigung zur Be­schäftigung einer Ärztin / eines Arztes in Weiterbildung mit Förderung über den 1. Januar 2023 hinaus besitzen, anschrei­ben und zusätzliche Informatio­nen zur Verfügung stellen.