Wichtige Erinnerung: Führen Sie Ihren eHBA im Notfalldienst bitte mit

Notfalldienst, eHBA
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Ärztinnen und Ärzte, die im Ärztlichen Bereitschaftsdienst in unseren Notfallpraxen tätig sind, benötigen einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Er dient als Ausweis zur Authentifizierung des Besitzers und ermöglicht elektronische Dokumente mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) rechtsverbindlich zu unterschreiben. Die QES wird zum Beispiel für den elektronischen Arztbrief, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und für das Erstellen und Aktualisieren von Notfalldatensätzen benötigt. Die QES entspricht der handschriftlichen Unterschrift.

  • Ausführliche Informationen und eine Bestellmöglichkeit zum eHBA finden Sie auf unserer Themenseite zur Telematikinfrastruktur (TI).
  • Allgemeine Infos zum Notfalldienst finden Sie auf der entsprechenden Themenseite.