Aktuelles
-
eAU: Arbeitgeberverfahren ist gestartet
Seit dem 1. Januar 2023 ist das Arbeitgeberverfahren für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtend. Jetzt erhält der Arbeitgeber die AU-Bescheinigung elektronisch von der Krankenkasse des Arbeitnehmers. Mit der Umstellung des Verfahrens müssen Sie als niedergelassene Vertragsärzte und -psychotherapeuten Ihren Patienten nicht mehr in jedem Fall eine ausgedruckte AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber aushändigen.
© KVWL -
ditalk – Die digitale Sprechstunde der KVWL im Januar
Nach einer kurzen Winterpause geht der ditalk - Die digitale Sprechstunde der KVWL mit neuen spannenden Themen der Digitalisierung von Arzt- und Psychotherapeutenpraxen 2023 wieder an den Start! Im Januar steht das Thema „Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)“ auf der Agenda. Wir laden Sie ein, am 11.01. oder am 25.01. teilzunehmen.
© KVWL -
Weiterbildungsförderung: Anhebung um 400 Euro zum 1. Januar 2023
Mit Blick auf die aktuellen Tarifanpassungen im Gesundheitswesen wird der Förderbetrag für eine Vollzeitstelle in der Weiterbildungsförderung gemäß §75a SGB V zum 1. Januar 2023 von aktuell 5.000 Euro im Monat auf 5.400 Euro monatlich angehoben.
© KVWL -
KVWL-Sprechstunden im neuen Jahr: Plakat für Ihre Praxis
Die KVWL-Sprechstunden sind kostenlose Informationsveranstaltungen für interessierte Bürgerinnen und Bürger, Patientinnen und Patienten sowie ihre Angehörigen. Ziel ist es, ausführlich Auskunft über bestimmte Erkrankungsbilder zu geben. Hier finden Sie das Übersichts-Plakat 2023 mit den neuen Terminen zum Bestellen und zum Herunterladen für Ihre Praxis. Weisen Sie Ihre Patientinnen und Patienten gern auf das kostenfreie Angebot hin – die KVWL freut sich über eine rege Teilnahme!
© KVWL -
RISE Konnektor V4.5.10:1.0.0 mit PTV5.1.0-0 zugelassen
Für den RISE Konnektor steht seit dem 22.12.2022 eine neue Firmware auf dem Konfigurations- und Software-Repository (KSR) zum Download bereit. Diese beinhaltet neben den generellen Verbesserungen der Interoperabilität auch das klassische Bug Fixing.
© momius | Adobe Stock -
Geänderte Abrechnungsfristen und Anspruchsberechtigung gemäß der Coronavirus-Testverordnung
Die Coronavirus-Testverordnung (TestV) sowie die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) des Landes NRW sind erneut angepasst worden. Daraus ergibt sich für Sie Wichtiges bezüglich der Fristen zur Abrechnung erbrachter Leistungen nach der TestV. In Nordrhein-Westfalen endet die Isolierung ab sofort automatisch nach fünf Tagen. Demzufolge können ab dem 30. November 2022 keine Bürgertests zur Beendigung der Isolierung mehr abgerechnet werden.
© everythingpossible | Adobe Stock