Ambulante Kuren

Sinnvolle Ergänzung der kurativen Behandlung am Wohnort

Die ambulante Behandlung nach dem Kurarztvertrag ist ein zeitlich begrenzter Bestandteil eines Gesamttherapiekonzeptes und kann damit eine sinnvolle Ergänzung der kurativen Behandlung  sein. Diese würde von einem niedergelassen Vertragsarzt angeregt und im Anschluss von der Krankenkasse genehmigt werden. Die ambulanten Vorsorgeleistungen werden von einem Kurarzt am zertifizierten Kurort begleitet. Dieser kann kurortspezifische Heilmittel verordnen. Ebenso können verhaltenspräventive Maßnahmen wichtiger Bestandteil der ambulanten Kur sein, z.B. Ernährungsberatung. Patientinnen und Patienten erhalten  damit im Rahmen der ambulanten Vorsorgeleistung/Kur Unterstützung zur Bewältigung und Vorbeugung von Krankheiten.

Info zur kurärztlichen Verwaltungsstelle

Wenn Sie fragen zur Zusendung der kurärztlichen Quartalserklärung haben, dann teilen wir Ihnen gern sofort mit , dass wir Ihnen  diese in jedem dritten Quartalsmonat automatisch zusenden.

Sollten Sie individuelle schriftliche Anfragen haben, so senden Sie uns diese gern unter kaev@kvwl.de mit ihrem Namen, Ihrer BSNR und einer Telefonnummer zu.

FAQ Ambulante Kuren

Die ambulante Behandlung nach den Kurarztverträgen ist ein zeitlich begrenzter Bestandteil eines Gesamttherapiekonzeptes und damit eine sinnvolle Ergänzung der kurativen Behandlung am Wohnort. 

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