Mammographie-Screening
Strukturierte Programme zur Früherkennung des Mammakarzinoms eröffnen 50- bis 69-jährigen Frauen die Möglichkeit, alle zwei Jahre an einer systematischen Brustkrebsvorsorge teilzunehmen.
Besondere Merkmale des Programms:
- persönliche Einladung aller anspruchsberechtigten Frauen
- verpflichtende Doppelbefundung aller Mammographie-Aufnahmen
- kontinuierliche Qualitätssicherung aller Teilschritte
Die geringe Prävalenz beim Mammographie-Screening erfordert eine besondere Qualifikation der befundenden Ärztinnen und Ärzte. Im Gegensatz zur kurativen Mammographie ist im Screening mit wenigen Verdachtsfällen bei den untersuchten Frauen zu rechnen. Zudem ist eine andere Tumorstadienverteilung zu erwarten. Diese programmtypischen Rahmenbedingungen erfordern ein anderes Vorgehen in der Interpretation von Screening-Aufnahmen. Befundende Ärztinnen und Ärzte müssen daher im regelmäßigen Turnus spezielle Fortbildungen absolvieren und Fallsammlungen beurteilen.
Der Aufbau der im Bundesgebiet verteilten Standorte zur wohnortnahen Versorgung sowie die zusätzliche Qualifizierung von nicht-ärztlichen Fachkräften und Ärzten verschiedener Fachrichtungen wurde innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung bis 2009 abgeschlossen. Seitdem werden Frauen der anspruchsberechtigten Altersgruppe (zwischen 50 und 69 Jahren) im Rhythmus von zwei Jahren zur Untersuchung schriftlich an einen Standort in ihrer Region eingeladen.
Frequenzregelung:
- Pro Jahr muss eine Ärztin oder ein Arzt die Mammographien von mindestens 5.000 Frauen befunden.
- Kann diese Forderung nicht erfüllt werden, müssen im darauf folgenden Jahr die Aufnahmen von 3.000 Frauen unter Supervision befundet werden.
- Der Nachweis ist ein Jahr nach Aufnahme der Tätigkeit im Screening-Programm zu erbringen.
Besondere Qualifikation wird auch von den programmverantwortlichen Ärztinnen und Ärzten erwartet. Unter ihrer Anleitung und Aufsicht werden die Screening-Aufnahmen erstellt, die obligate Doppelbefundung organisiert und im Rahmen der Abklärungsdiagnostik (Assessment) die Diagnosesicherung vorgenommen. Neben speziellen Fortbildungsveranstaltungen und der regelmäßigen Beurteilung einer Fallsammlung wird von diesen Ärztinnen und Ärzten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit im Screening-Programm eine nachgewiesene vierwöchige Tätigkeit in einem Referenzzentrum erwartet. In dieser Zeit müssen sie unter anderem die Screening-Aufnahmen von 3.000 Frauen beurteilen.
Grundlage für die Auswahl der am Screening-Programm teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte ist ein öffentliches Ausschreibungsverfahren. Jeder interessierte Radiologe oder Gynäkologe, der über die Fachkunde im Strahlenschutz und die fachlichen Voraussetzungen sowohl für die Durchführung der kurativen Mammographie als auch für die Durchführung von Ultraschalluntersuchung der Brust verfügt, kann sich als programmverantwortlicher Arzt für eine Screening-Region bewerben. Idealerweise tut er dies zusammen mit einem von ihm ausgewählten Team an kooperierenden Ärztinnen und Ärzten und radiologischen Fachkräften. Hierzu ist ein detailliertes Konzept einzureichen, in dem die fachlichen Voraussetzungen des Arztes und seines Teams sowie die geplante beziehungsweise bereits vorhandene Praxis- und apparative Ausstattung dargestellt wird.
Die Kassenärztliche Vereinigung wählt die Bewerberinnen und Bewerber nach Eignung und räumlicher Zuordnung für die Versorgung der anspruchsberechtigten Frauen aus und erteilt diesen im Einvernehmen mit den Verbänden der Krankenkassen auf Landesebene eine Genehmigung. Die Genehmigung ist mit der Auflage verbunden, dass der Arzt innerhalb von höchstens neun Monaten die für den Screening-Betrieb erforderlichen spezifischen fachlichen Qualifikationen (z. B. Fortbildungsveranstaltung, Tätigkeit in einem Referenzzentrum) erwirbt. Außerdem muss er nachweisen, dass die im Bewerbungskonzept beschriebenen baulichen und apparativen Maßnahmen realisiert sind. Ist dies erfolgt, kann mit der Übernahme des Versorgungsauftrages begonnen werden.
Vor dem Start jeder Screening-Einheit überprüft die Kooperationsgemeinschaft Mammographie die Screening-Einheiten einschließlich des Fachpersonals und der organisatorischen Strukturen. Um einen Versorgungsauftrag übernehmen zu können, muss die Screening-Einheit durch die Kooperationsgemeinschaft auf Grundlage der von ihrem Beirat verabschiedeten Zertifizierungsprotokolle zertifiziert sein. Der Beirat ist paritätisch besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern der Krankenkassen und der Ärzteschaft.
Die „Kooperationsgemeinschaft Mammographie in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung“ ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie wurde zum 1. August 2003 von den Spitzenverbänden der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unter anderem mit dem Ziel gegründet, das flächendeckende Mammographie-Screening-Programm in Deutschland zu koordinieren und zu evaluieren.