Abklärungskolposkopie

Genehmigungspflichtige Leistung

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Formulare rund um das Genehmigungsverfahren „Abklärungskolposkopie":

 

Grundlage: Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Abklärungskolposkopie
Betrifft folgende Leistungen: GOP 01765
Antragsberechtigt: Zugelassene und ermächtigte Fachärztinnen und -ärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Fachliche Anforderungen:
  1. Vorlage eines gültigen Zertifikates des Institutes OnkoZert „Gynäkologische Dysplasie-Einheiten und –Sprechstunden“

    oder

  2. Nachweis
    • des Erwerbs des Kolposkopiediploms der AG CPC

      oder

    • der erfolgreichen Teilnahme an einem Basiskolposkopiekurs (8 Std.) und einem Fortgeschrittenenkurs (14 Std.)

      oder

      einer in Inhalt und Umfang gleichwertigen Qualifikation (vgl. Anlage 1 und 2 der QS-Vereinbarung)

      und

    • der Durchführung von mindestens 100 Kolposkopien mit abnormen Befunden von Portio, Vagina und Vulva und davon mind. 30 histologisch gesicherte Fälle intraepithelialer Neoplasien oder invasiver Karzinomen aus den letzten 12 Monaten vor Antragstellung

      oder

      der Absolvierung einer klinischen Tätigkeit, insbesondere in der kolposkopischen Diagnostik über mindestens 160 Stunden an 20 Arbeitstagen in einer Einrichtung mit dem Schwerpunkt „Diagnostik abnormer Befunde von Portio, Vagina und Vulva in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung

      und

    • von Kenntnissen (z. B. Fort- und Weiterbildungen) operativer Verfahren bei vulvaren, vaginalen und zervikalen Veränderungen
      (Der Nachweis gilt bei Vorlage des Kolposkopiediploms der AG CPC als nachgewiesen)
Sonstige Anforderungen:

Apparative Voraussetzungen:

  • Vorhaltung eines Kolposkops mit mindestens zwei Vergrößerungsstufen zwischen 7 und 15-fach und einer Lichtquelle

    Analoges Gerät mit der Möglichkeit einer direkten binokularen Befundung

    oder

    Digitales Gerät mit einer Bildqualität und Auflösung vergleichbar dem Mindeststandard eines analogen Gerätes (Herstellernachweis erforderlich)

    oder

    Kombisystem
  • Gynäkologischer Stuhl

Organisatorische Voraussetzungen:

  • Nachweis der Kooperation mit mindestens einer Einrichtung, die auf die Behandlung von Gebärmutterhalskrebs spezialisiert ist
Stand: 11.05.2020

 

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