Koloskopie
Betrifft folgende Leistungen: | GOP 01741, 01742, 04514, 04518, 04520, 13421, 13422, 13423 |
---|---|
Antragsberechtigt: | Fachärzte für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung Gastroenterologie Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatzweiterbildung Kindergastroenterologie oder mit einer zusätzlich zu den Weiterbildungszeiten des Facharztes abgeleisteten, mindestens 18monatigen Weiterbildung an einer weiterbildungsbefugten Ausbildungsstätte im Bereich der Kindergastroenterologie Fachärzte für Kinderchirurgie oder Visceralchirurgie, sofern dieser Chirurg nach dem für ihn maßgeblichen Weiterbildungsrecht zu Durchführung von Koloskopien berechtigt ist |
Fachliche Anforderungen: | Nachweis über die selbstständige Indikationsstellung, Durchführung und Bewertung der Befunde von 200 Koloskopien und 50 Polypektomien unter Anleitung innerhalb der letzten 2 Jahre vor Antragstellung Soweit die geforderte Anzahl von Koloskopien und Polypektomien unter Anleitung erbracht, jedoch nicht innerhalb des geforderten Zeitraumes durchgeführt wurde, können innerhalb dieses Zeitraumes selbstständig durchgeführte Koloskopien und Polypektomien angerechnet werden Bei Kinderärzten und Kinderchirurgen ist der Nachweis über die selbstständige Indikationsstellung, Durchführung und Befundung von 100 Koloskopien zu erbringen Der Nachweis muss von einem von der Ärztekammer zur vollen Weiterbildung befugten Arzt unterzeichnet sein. Ist der anleitende Arzt nicht in vollem Umfang für die Weiterbildung befugt, muss dieser zusätzlich über eine Genehmigung nach dieser Vereinbarung verfügen |
Zusätzliche Anforderungen: | Die Dokumentationen über die 50 durchgeführten Polypektomien sind vorzulegen Die apparativen Voraussetzungen sind zu bestätigen |
Stand: | 01.01.2011 |