Photodynamische Therapie am Augenhintergrund (PDT)
Genehmigungspflichtige Leistungen
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Formulare rund um das Genehmigungsverfahren „Photodynamische Therapie am Augenhintergrund (PDT)":
Grundlage: | Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur photodynamischen Therapie am Augenhintergrund |
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Betrifft folgende Leistungen: | GOP 06332 EBM |
Antragsberechtigt: | Niedergelassene und ermächtigte Augenärzte |
Fachliche Anforderungen: | Zeugnis oder Bescheinigung über die selbstständige Auswertung unter Anleitung von mindestens 200 Fluoreszenzangiographien am Augenhintergrund zur Differentialdiagnostik pathologischer Veränderungen bei Vorliegen einer AMD oder/und einer pathologischen (hohen) Myopie zur Indikationsstellung zu operativen und medikamentösen Eingriffen, insbesondere zu einer photodynamischen Therapie und selbstständige Durchführung unter Anleitung von 50 photodynamischen Therapien am Augenhintergrund - jeweils innerhalb von 5 Jahren vor Antragstellung. Der Zeugnisaussteller muss nach der Weiterbildungsordnung in vollem Umfang (60 Monate) zur Weiterbildung im Gebiet Augenheilkunde befugt sein. Bei weniger als 60 Monaten muss der Zeugnisaussteller ebenfalls die Anforderungen an die fachliche Befähigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung PDT erfüllen. Kann der Nachweis von 50 photodynamischen Therapien am Augenhintergrund nicht geführt werden, besteht alternativ die Möglichkeit, die Teilnahme an einem mindestens 4stündigen Kurs, der innerhalb der letzten 12 Monate vor Antragstellung absolviert wurde, nachzuweisen. Die inhaltlichen Anforderungen an den Kurs bzw. der Qualifikation des Kursleiters sind der Vereinbarung zu entnehmen |
Zusätzliche Anforderungen: | Die apparative Ausstattung ist nachzuweisen |
Stand: | 01.01.2011 |