Phototherapeutische Keratektomie (PTK)
Genehmigungspflichtige Leistungen
Grundlage: | Vereinbarung von Qualitätssicherungs-maßnahmen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur phototherapeutischen Keratektomie |
---|---|
Betrifft folgende Leistungen: | GOP 31362 EBM |
Antragsberechtigt: | Niedergelassene und ermächtigte Augenärzte |
Fachliche Anforderungen: | Nachweis über die selbstständige Durchführung von 10 phototherapeutischen Keratektomien mit dem Excimer-Laser durch die Vorlage von logfiles (Papierform oder elektronisch) und/oder weitere Unterlagen, aus denen der Operateur, der behandelte Patient und die Art des Eingriffs ersichtlich sind oder Nachweis über die selbstständige Durchführung von 10 Eingriffen mittels eines Excimer-Lasers durch die Vorlage von logfiles (Papierform oder elektronisch) und/oder weitere Unterlagen, aus denen der Operateur, der behandelte Patient und die Art des Eingriffs ersichtlich sind, sowie der Teilnahmenachweis von einer mindestens 2stündigen Fortbildung zum Thema PTK |
Zusätzliche Anforderungen: | Die apparative Ausstattung ist nachzuweisen |
Stand: | 01.01.2011 |
Stand | |
---|---|
Phototherapeutische Keratektomie - Antrag Genehmigung | 01.04.2019 |
Phototherapeutische Keratektomie - Technischer Datenbogen | 01.04.2019 |