Soziotherapie

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Formulare rund um das Genehmigungsverfahren „Soziotherapie":

Grundlage: Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Soziotherapie
Betrifft folgende Leistungen: GOP 30810 und 30811 EBM
Antragsberechtigt:

Niedergelassene und ermächtigte

  • Fachärzte für Neurologie
  • Fachärzte für Nervenheilkunde
  • Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
  • Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
    (in therapeutisch begründeten Fällen in der Übergangsphase ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs)
  • Fachärzte mit Zusatz-Weiterbildung „Psychotherapie“ – Abrechnung gem. EBM ab 01.10.2020 möglich
    Es sind Kenntnisse in der Anwendung der GAF-Skala zu bestätigen.
  • Psychologische Psychotherapeuten
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
    (in therapeutisch begründeten Fällen in der Übergangsphase ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs)
  • Fachpsychotherapeutin für Erwachsene oder Fachpsychotherapeut für Erwachsene,
  • Fachpsychotherapeutin für Kinder und Jugendliche oder Fachpsychotherapeut für Kinder und Jugendliche (in therapeutisch begründeten Fällen in der Übergangsphase ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs)
  • Fachpsychotherapeutin für Neuropsychologische Psychotherapie oder Fachpsychotherapeut für Neuropsychologische Psychotherapie
Zusätzliche Anforderungen: Erklärung zur Kooperation mit einem gemeindepsychiatrischen Verbund und/oder einer vergleichbaren Versorgungsstruktur
Stand:  28.07.2025

Antrag auf Genehmigung zum Herunterladen

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