Zytologie
Grundlage: | Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur zytologischen Untersuchung von Abstrichen der Zervix Uteri |
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Betrifft folgende Leistungen: | GOP 01762, 01766, 01826, 19327 |
Antragsberechtigt: | Niedergelassene und ermächtigte Fachärzte für
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Fachliche Anforderungen: | Vorlage eines Zeugnisses, in dem Folgendes bestätigt wird: eine mindestens halbjährige ganztägige Tätigkeit oder eine vom Umfang her vergleichbare, maximal 2-jährige berufsbegleitende Tätigkeit in der zytologischen Diagnostik in einem zytologischen Labor, das den Anforderungen nach Abs. 2 der Vereinbarung entspricht, mit der persönlichen Beurteilung von mindestens 5.000 Fällen aus der gynäkologischen Exfoliativ-Zytologie, in denen – ggf. unter Einbeziehung einer Lehrsammlung – mindestens 200 Fälle von Zervix-Karzinomen oder deren Vorstadien enthalten sind und Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Präparateprüfung |
Zusätzliche Anforderungen: | Die räumliche und apparative Ausstattung der Zytologie-Einrichtung ist zu bestätigen |
Stand: | 01.01.2023 |
Stand | |
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Zytologie - Antrag auf Genehmigung | 08.01.2020 |
Zytologie - Antrag auf Anerkennung als zytologische Laboreinrichtung | 04.01.2011 |